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Volk und Wirtschaft

EU-Kommissar: Sozialwirtschaft als dritter Weg

Jürgen Klute
Theologe, Publizist und Politiker
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Jürgen KluteMittwoch, 18.05.2022

Der Skandal um den französischen Altenheimbetreiber Orpea zeige, dass privatwirtschaftliche Unternehmen nicht geeignet sind, staatliche und gesellschaftliche Dienstleistungen in angemessener und zufriedenstellender Weise zu erbringen. Dieses Position vertritt der EU-Kommissar für Beschäftigung und soziale Rechte, Nicolas Schmit.

Schmit tritt trotz dieser eher dem linken politischen Spektrum zuzuordnenden Haltung nicht für eine generelle Verstaatlichung der Wirtschaft ein. Vielmehr argumentiert er für eine stärkere Differenzierung von Dienstleistungen und Aufgaben und deren Erbringung.

In einem Interview mit dem Portal Euractiv tritt Schmit vor allem für eine Stärkung der Sozialwirtschaft als drittem Weg zwischen staatlich organisierten Dienstleistungen und privatwirtschaftlich organisierten Dienstleistungen ein. Im Gespräch mit Janos Ammann legt der EU-Kommissar die Chancen und Stärken eines Wirtschaftssektors dar, der einerseits flexibler agieren kann als staatliche Unternehmen und andererseits nicht als Geldanlage von kapitalkräftigen Investoren auf Gewinnmaximierung ausgerichtet ist, wie Unternehmen der freien Wirtschaft. Schmit nimmt damit Ideen auf, die Fritz Perez Naftali (gelegentlich auch „Naphtali“ geschrieben) bereits 1928 in seiner Schrift „Wirtschaftsdemokratie“ sehr breit entfaltet und entwickelt hat. Interessant, dass diese Ideen knapp 100 nach ihrer Veröffentlichung noch eines solche Resonanz finden und offensichtlich auch noch von ähnlicher Relevanz sind wie damals.

EU-Kommissar: Sozialwirtschaft als dritter Weg

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Kommentare 3
  1. Ferdinand H
    Ferdinand H · vor fast 2 Jahre

    Sind das im Grunde genommen nicht bereits die gGmbH's?

    1. Jürgen Klute
      Jürgen Klute · vor fast 2 Jahre

      Ja, die gGmbH's gehören schon in diese Kategorie. Teils auch Vereine. Die EU will diese Rechtsform aber weiterentwickeln und EU-weit vereinheitlichen. Mit der Dienstleistungsrichtlinie wurden ja vor etlichen Jahren die gemeinnützigen Einrichtungen stark in Richtung privatwirtschaftlicher Unternehmen gedrängt, da sie als Marktteilnehmer gewertet wurden, die dem EU-Wettbewerbsrecht unterliegen. Das war für den Gemeinnützigkeitssektor in Deutschland ein herbe Umstellung. In dem Rahmen spielte die Rechtsform der Unternehmen keine Rolle mehr, sondern nur die Art der Dienstleistung: es gab nur noch wirtschaftliche Dienstleistungen und wirtschaftliche Dienst von allgemeinem Interesse – egal, ob sie von privaten Unternehmen oder von gemeinnützigen GmbH's bzw. Vereinen erbracht wurde. Damit stand die Dienstleistung im Zentrum und nicht mehr die Unternehmensform. Mit der Sozialwirtschaft nimmt die EU eine Akzentverschiebung vor. Nun wird wieder verstärkt auch auf die Unternehmensform geschaut. Insofern finde ich diese Entwicklung beachtenswert.

    2. Cornelia Gliem
      Cornelia Gliem · vor fast 2 Jahre

      sowie die Genossenschaften.

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