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Flucht und Einwanderung

Zusammengefasst: Die Frage um die Rückkehr von (ehemaligen) IS-AnhängerInnen und deren Kinder

Emran Feroz
Journalist
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Emran FerozSonntag, 24.11.2019

In den Niederlanden wurde nun beschlossen, dass die Kinder von IS-Rückkehrerinnen aus nordsyrischen Lagern nicht nach Hause zurückgeholt werden müssen. Dies entschied das Berufungsgericht mit der Begründung, dass es sich hierbei um einen „politische Angelegenheit“ handele und somit keine Sache der Gerichte sei.  

In Deutschland hingegen holt die Bundesregierung erstmals sowohl eine Frau als auch ihre Kinder aus einem syrischen IS-Gefangenenlager. Zunächst beschloss das Auswärtige Amt, dass lediglich die Rückkehr der Kinder in die Wege geleitet werden könne. Das OVG beschloss hingegen, dass die Kinder gemeinsam mit der Mutter zurückgeholt werden müssen. Die Kinder seien laut Gerichtsbeschluss auf die Betreuung und den Schutz der Mutter angewiesen.

In Deutschland aber auch in anderen europäischen Ländern besteht die Sorge, dass nach einer Rückkehr das Gefahrenpotenzial immer noch zu hoch ist. Ungewiss bleibt auch inwieweit (ehemalige) IS-Anhänger verurteilt werden können, die nach Deutschland zurückkehren, da die Beweislage schwer zu ermitteln ist.

Zusammengefasst: Die Frage um die Rückkehr von (ehemaligen) IS-AnhängerInnen und deren Kinder

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