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Feminismen

Stärker als Gewalt?

Michaela Haas
Reporterin. Autorin. Kolumnistin.
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Michaela HaasDonnerstag, 26.11.2020

Frauen zu schlagen ist nicht okay, ist kriminell und muss aufhören. Darauf können wir uns wohl einigen, zumal das gestern alle wieder beteuerten, zum "Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen."

Auf Bahnhöfen, Bushaltestellen oder auch auf Milchpackungen in Supermärkten begegnet uns derzeit die Botschaft von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey: "Gewalt gegen Frauen geht uns alle an und ist nirgendwo Privatsache." Die Ministerin verkündete die Freischaltung einer kostenlosen, europaweiten Opfer-Hotline. "Help is just one phone call away".

Aber Frauen, die Gewalt anzeigen, machen oft ganz andere Erfahrungen. Als sich Nadine K., die Protagonistin dieser Seite-Drei-Reportage der SZ, von ihrem Partner trennt, eskaliert das letzte Treffen. Er schlägt ihr dreimal mit der Faust ins Gesicht; sie tut das Richtige und zeigt ihn an.

In der Statistik ist ihr Fall einer von 141.792. So viele Deutsche waren nach Angaben des Bundeskriminalamtes im vergangenen Jahr Opfer von Gewaltdelikten ihrer Partner oder ehemaligen Partner, davon mehr als 80 Prozent Frauen. Und das ist nur der sichtbare Teil des Problems.

Nadine K. hat alles richtig gemacht, bekommt aber trotzdem keine Gerechtigkeit. Das Verfahren wird eingestellt, und zwar mit einer Begründung, die dem Opfer wie Hohn vorkommt:

Es sind drei Sätze, die ihr seit Monaten den Schlaf rauben, die sie an diesem Land und seinem Rechtsstaat zweifeln lassen, die sie mit dafür verantwortlich macht, dass sie über ihr Trauma nicht hinwegkommt. Da steht tatsächlich schwarz auf weiß: "Vorliegend handelt es sich um eine im unteren Unrechtsbereich liegende typische Beziehungstat. Spannungen und Streitigkeiten nach Auflösungen von Partnerschaftsbeziehungen sind typisch und Bestandteil des Auflösungsprozesses. Ihnen kommt allenfalls durchschnittliche Bedeutung zu."

Für Nadine K. hört sich das an, als müsse eine Frau, die sich trennt, eben in Kauf nehmen, dass die Fetzen oder die Fäuste fliegen. Sie sagt, diese Sätze seien für sie so schwer zu ertragen wie der eigentliche Angriff.

Rechtsprechung und Recht scheinen hier zwei verschiedene Dinge. Besonders wurmt Nadine K., dass der Brief von einer Frau unterzeichnet wurde.

Aber sie sind "hochachtungsvoll" unterzeichnet von einer Oberamtsanwältin. Als sie das sah, sagt K., sei ihr ein weiteres Mal der Boden unter den Füßen weggebrochen. Jetzt fühlte sie sich auch noch als Frau von einer Frau im Stich gelassen.

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Kommentare 1
  1. Cornelia Gliem
    Cornelia Gliem · vor mehr als 3 Jahre

    Die Begründung an sich mag ja sogar Berechtigung haben; nicht aber die Einstellung des Verfahrens. Diese nennenwiresmal jetzt 'Beschreibung der Tat' hat im Prozess zu erfolgen - und könnte ggfs. eben dazu führen dass der Täter eben eine niedrigere Strafe erhält (was immer wir davon halten), nicht aber im voraus eine Einstellung! Das hat das Gericht zu entscheiden. Klar es gibt sicher viele pragmatische gründe, verfahren einzustellen oder nur strafbefehle raus zu schicken - aber unabhängig vom Rechtsstaatsprinzip: vielleicht gäbe es irgendwann weniger 'typische beziehungstaten', würden sie öffentlich (angemessen) bestraft?

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