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EU: Werden Schwangerschaftsabbrüche als Grundrecht verankert?

Meike Leopold
Kommunikationsexpertin

Kommunikationsexpertin mit Wurzeln im Journalismus. Unternehmensbloggerin der ersten Stunde. Buchautorin und Speakerin. Selbstständige Beraterin für (digitale) Unternehmenskommunikation. Bloggt auf www.start-talking.de.

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Meike LeopoldDienstag, 01.02.2022

Als diese News neulich kurz durch die Medien geisterten, konnte man/frau hellhörig werden. Zumal die französische Ratspräsidentschaft die Forderung einiger Europaabgeordneter unterstützt hat. Doch so einfach ist die Sache nicht, stellt das Portal "Euractiv" fest.

Und das hat noch nicht einmal in erster Linie mit der neuen Präsidentin des Europäischen Parlaments Roberta Metsola zu tun, die bekannt ist als Gegnerin von Abtreibung. Der Haken ist vielmehr: Selbst wenn die "Charta der Grundrechte" in Bezug auf das Thema Abtreibung angepasst würde, hätte die neue Version "keine Rechtskraft, solange die EU-Verträge nicht geändert werden." Dass dies passiert, gilt allerdings für die nächste Zeit als sehr unwahrscheinlich.

Noch dazu hätten alle Mitgliedsstaaten ein Vetorecht zu einer möglichen Revision – auch Länder wie Polen mit seinem äußerst restriktiven Abtreibungsrecht. Denn "die sexuelle Gesundheit fällt in die Zuständigkeit der einzelnen Mitgliedstaaten", so Euractiv.

EU: Werden Schwangerschaftsabbrüche als Grundrecht verankert?

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