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Technologie und Gesellschaft

Was bedeutet das EuGH-Urteil für BeitreiberInnen von Facebook-Seiten?

Magdalena Taube
Redakteurin
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Magdalena TaubeMittwoch, 06.06.2018

Die aufregenden Meldungen in Sachen Datenschutzrecht reißen nicht ab. (Das ist so ein Satz, von dem ich auch nicht gedacht hätte, dass ich ihn mal schreiben würde). Nun hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Betreiber von Facebook-Seiten für Facebooks (potenzielle) Datenschutzverstöße mithaften. Eine weitreichende Entscheidung, die in eine ohnehin ziemlich aufregende Zeit fällt: Facebook teilt NutzerInnendaten mit Firmen, Jaron Lanier fordert die sofortige Löschung von sowieso allem, Facebook-Seiten sind nach der Umstellung der Timeline sowieso auf dem absteigenden Ast. Das ließe sich fortsetzen. Doch bevor Sie jetzt auf den Delete-Button klicken, lesen Sie sich diesen Frage/Antworten-Text von Thomas Schwenke durch. Der meint natürlich auch:

Wenn Sie jedwedes Risiko vermeiden möchten, dann ist der Verzicht auf die Nutzung der Facebook-Dienste eine Option, die Sie in Betracht ziehen könnten. Allerdings sollten Sie dann auch überlegen, ob Sie Ihre Accounts nicht bei allen Plattformen löschen und keine Online-Tools einsetzen.

Doch das ist nicht alles was Schwenke sagt, er versucht den Gesamtkomplex darzustellen und ist dabei sehr gut informiert und wunderbar unaufgeregt. Ein wichtiger Punkt: Es ist nicht sofort mit einer Abmahnwelle zu rechnen, denn sowohl Behörden als auch "abmahngeneigte" Personen werden zunächst die Endurteile abwarten.

Was bedeutet das EuGH-Urteil für BeitreiberInnen von Facebook-Seiten?

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