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Technologie und Gesellschaft

Lektionen aus Facebooks Instagram-Deal

Jannis Brühl
Redakteur
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Jannis BrühlSonntag, 20.12.2020

Instagram hat die visuelle Kultur der vergangenen Jahre geprägt (und wird erst allmählich von TikTok abgelöst). Das konnte die App von Kevin Systrom und Mike Krieger vermutlich nur, weil Facebook sie 2014 für eine Milliarde Dollar kaufte. Aber zu welchem ideellen Preis? Dieser Artikel untersucht das Dilemma, dass Gründer trotz aller Versprechen des Konzerns, der sie kauft, die kuscheligen Ideale ihrer App über kurz oder lang nicht am Leben erhalten können. Besonders sichtbar wurde das bei Facebooks Kauf von WhatsApp, das von zwei Datenschutz-Freunden geleitet wurde. Wie die Instagram-Gründer verließen auch sie später im Streit den Facebook-Konzern, weil der langsam Geld mit WhatsApp verdienen wollte. Und das Naheliegende ist, Daten von Nutzern zu sammeln und ihnen Werbung vorzusetzen. Interessante Anekdote: Kevin Systrom hatte WhatsApp-Gründer Jan Koum vor dem Kauf noch gut zugeredet: WhatsApp werde sicherlich von Facebook nach dem Kauf zu nichts Unanständigem gezwungen. 

Die Financial Times stützt sich vor allem auf "No Filter", das – wohl sehr gute – Buch von Sarah Frier über Instagram. Könnte eine gute Weihnachts-Lockdown-Lektüre sein.

Im Text finden sich auch Einwände gegen das Gemotze über den vermeintlichen "Verrat" an den Gründern durch den neuen Besitzer Facebook, die bei allem Respekt vor Pionierleistungen und sympathischen kleinen Apps nachzuvollziehen sind. Erstens: Was sollen kommerzielle Apps, wenn nicht skalieren? Und zweitens: Facebook – oder jeder andere Konzern, der in seiner "Kill Zone" kleine Konkurrenten aufkauft – hat euch zu Hundertfachen Millionären gemacht, und ihr seid wirklich überrascht, dass sie das Produkt umbauen? Come on!


Lektionen aus Facebooks Instagram-Deal

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Kommentare 1
  1. Cornelia Gliem
    Cornelia Gliem · vor mehr als 3 Jahre

    Alles richtig. Aber ich wundere mich schon warum man Vertragsklauseln für sowas nicht wasserdicht machen kann? Ähnlich etwa auch bei berüchtigten Wohnungsdeals zwischen öffentlicher Hand und neuen Eigentümern-Vermietern mit sozialklauseln?

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