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Vom Recht auf Identität

Deine Korrespondentin
Digitales Magazin
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Deine KorrespondentinMittwoch, 20.03.2019

Libanesische Frauen, die einen ausländischen Mann heiraten, dürfen ihre Staatsbürgerschaft nicht an ihre Kinder übertragen. Die Betroffenen fühlen sich von ihrem eigenen Land diskriminiert, wie Korrespondentin Mareike Enghusen berichtet.

Die libanesische Staatsbürgerschaft besitzt „jede Person, die einem libanesischen Vater geboren wird“, so steht es in der Verordnung Nummer 15 zur libanesischen Staatsbürgerschaft. Mütter kommen in dem Text nicht vor. Heiratet eine Libanesin einen ausländischen Mann, erhalten die gemeinsamen Kinder die Nationalität des Mannes, selbst wenn sie im Libanon geboren sind – sie werden zu Fremden im eigenen Land.

Sie müssen also regelmäßig ihre Aufenthaltsgenehmigung erneuern und eine Arbeitserlaubnis beantragen, zahlen höhere Studiengebühren und können nicht kostenlos öffentliche Krankenhäuser besuchen, sondern müssen sich teuer privat versichern. Und eine ganze Reihe von Berufsfeldern, darunter Medizin, Pharmazie und Jura, ist ihnen versperrt: Denn für die Aufnahme in die entsprechenden Berufsverbände, die dafür nötig ist, ist ein libanesischer Pass Pflicht.

Enghusen hat die Aktivistin Lina Abou Habib getroffen, die sich für die politische und ökonomische Stärkung von Frauen einsetzt. Obwohl es schwierig ist, das Gesetz zu ändern, versprachen 2018 mehrere Politiker*innen genau das zu tun. Zwar hat sich seitdem nichts bewegt, aber die Frauen hätten begonnen, das Recht auf die Weitergabe ihrer Staatsbürgerschaft als grundsätzliches Menschenrecht zu verstehen und selbst einzufordern, so Aktivistin Lina Abou Habib. 

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