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Klima und Wandel

Neues Gebäudeenergiegesetz kann Abschwächung der Emissionsanforderungen mit sich bringen

Dominik LennéMittwoch, 15.04.2020

Es gibt für alles einen Bundesverband und so auch für die Firmen, die mit der Erstellung und Renovierung von energieeffizienten Wänden und Dächern Geld verdienen, der sogenannten Gebäudehülle (buveg.de). Zufällig stimmt dessen Geschäftsinteresse weitgehend mit dem Interesse der Allgemeinheit am Klimaschutz überein. Was zur Folge hat, dass er sich mit den einschlägigen Gesetzesänderungen befasst und das ist in diesem Fall das neue Gebäudeenergiegesetz. (siehe auch hier die Pressemitteilung vom Oktober 19)

Dieses soll die Regelungen aus drei momentan gültigen Regelungswerken zusammenfassen (Quelle mit zusätzlichen Informationen): 

  • Energieeinsparungsgesetz (EnEG), 
  • Energieeinsparverordnung (EnEV) und 
  • Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG).

In diesem Gesetz gibt es laut Buveg eine Regelung, derzufolge bei der Sanierung einer Gruppe von Häusern - eines Quartiers - erheblich niedrigere Standards angewandt werden als für einzelne Häuser gelten. Dies könne, wie vom Forschungsinstitut für Wärmeschutz (FIW München) errechnet wurde, im Endeffekt bis zu 20 % höhere CO2-Emissionen für dieses Quartier bewirken. 

Gemäß Jan Peter Hinrichs, Geschäftsführer des Bundesverbands energieeffiziente Gebäudehülle (BuVEG), wird die Erfüllung der Klimaziele Deutschlands so (noch mehr, D.L.) gefährdet und eine Nachbesserung sei unbedingt nötig.

(Anmerkung: Alle Brennstoffe im Cap-and-Trade-System zu haben wäre hier ebenfalls unterstützend.)

Neues Gebäudeenergiegesetz kann Abschwächung der Emissionsanforderungen mit sich bringen

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