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Flucht und Einwanderung

Asylsuchende an der deutschen Grenze abzuweisen ist illegal. Punkt.

J. Olaf Kleist
Politikwissenschaftler mit dem Schwerpunkt Flüchtlingsforschung

am Deutschen Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM), Berlin.

Gründer des Netzwerks Fluchtforschung.

Forscht zu, schreibt über und kommentiert Migrations- und Flüchtlingspolitik, insbesondere aber nicht nur in Deutschland und Europa.

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J. Olaf KleistDonnerstag, 14.06.2018

Die momentane Debatte um Flüchtlingspolitik ist erschreckend, weil sie sich so weit von Realität und Tatsachen entfernt hat. Gefährlich ist sie zudem, weil eine solche Debatte nun nicht nur in der Opposition geführt wird, sondern vom Innenminister persönlich. Allzu oft stützen sich nun Forderungen auf Halbwissen, die politische Ansätze vielleicht plausibel erscheinen lassen, auch wenn sie tatsächlich klar gegen internationales Recht verstoßen. Das ist fast ironisch, angesichts des ständigen Pochens auf den Rechtsstaat am rechten Rand - wie anderswo schon argumentiert wurde, soll die korrekte Anwendung des Rechts durch staatliche Stellen und die Möglichkeit der gerichtlichen Überprüfung von Verfahrensentscheidungen für Migranten offenbar nicht gelten.

All das als kurze Vorrede zu dem leider notwendigen Aufsatz von Dana Schmalz, warum die Dublin Verordnung, Europäische Menschenrechtskonvention und das Völkergewohnheitsrecht - und damit eben der Rechtsstaat - eine Zurückweisung von Asylsuchenden bei Ankunft an der deutschen Grenze verbieten. Um durch eine Zusammenfassung der vorliegenden klaren Darlegung der rechtlichen Situation nicht auch zu verkürzten Argumenten beizutragen: Herr Seehofer, bitte diese Erläuterungen lesen.

Ergänzung: Teil 2 

mit folgendem Fazit:

Wenn die Staaten beginnen, diesen Rechtsbruch zu akzeptieren, dann riskieren wir mitten in Europa das, was Hannah Arendt eindringlich als absolute Rechtlosigkeit von Flüchtlingen beschreibt. Dass Personen letztlich nirgendwo Zugang zum Recht finden, dass ihnen das „Recht Rechte zu haben“ verweigert wird. Es wäre das Ende von Europas Bekenntnis zu „unverletzlichen und unveräußerlichen Rechte[n] des Menschen sowie Freiheit, Demokratie, Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit als universelle Werte“. Es wäre das Ende der Idee Europas.
Asylsuchende an der deutschen Grenze abzuweisen ist illegal. Punkt.

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