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Streiken nur mit Gewerkschaft? Die Folgen des "wilden" Mercedes-Streiks

Meike Leopold
Kommunikationsexpertin

Kommunikationsexpertin mit Wurzeln im Journalismus. Unternehmensbloggerin der ersten Stunde. Buchautorin und Speakerin. Selbstständige Beraterin für (digitale) Unternehmenskommunikation. Bloggt auf www.start-talking.de.

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Meike LeopoldSonntag, 28.05.2017

Einsatz von schlecht bezahlten Leiharbeitern in großem Stil und immer mehr Outsourcing - den Arbeitern im Bremer Werk von Mercedes platzte Ende 2014 der Kragen. Sie legten eines Nachts spontan die Arbeit nieder. Die Sache hatte allerdings einen Haken: Die IG Metall unterstützte die Aktion nicht. Damit handelte es sich um einen ungesetzlichen "wilden Streik".

Das hörenswerte DLF Feature beschreibt detailliert die Folgen für die Streikenden inklusive der Betriebsräte: Massiver Druck und Abmahnungen seitens des Arbeitgebers, die immerhin später zurückgenommen wurden. 17 betroffene Arbeiter versuchten daraufhin, ihr grundsätzliches Recht auf Streik auch ohne Einverständnis der Gewerkschaft einzuklagen. Doch das zuständige Landesarbeitsgericht wies die Klage im Frühjahr 2017 ab - aus formalen Gründen.

Damit ist nach wie vor nicht klar, ob das geltende Streikrecht in Deutschland im Widerspruch zum Grundgesetz und zur Europäischen Sozialcharta steht. Doch genau das wollten die Kläger wissen. Eine Frage, die baldmöglichst beantwortet werden sollte. Besonders, wenn der Eindruck entsteht, dass zuständige Gewerkschaften ihre Klientel im Stich lassen und im Zweifelsfall lieber auf Schmusekurs mit den Arbeitgebern gehen.

Streiken nur mit Gewerkschaft? Die Folgen des "wilden" Mercedes-Streiks

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