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Künstliche Intelligenz im Betrieb: Änderungen des Urheberrechts und des Arbeitsrechts nötig

Ole Wintermann
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Ole WintermannSonntag, 20.05.2018

Bradford Newman fordert in seinem Techcrunch-Beitrag endlich ein Gesetz auf den Weg zu bringen, dass den Auswirkungen der Digitalisierung auf unsere Arbeitsweisen Rechnung trägt. So sind es aus seiner Sicht speziell die Ausformulierung eines zeitgemäßen “Urheberrechts” sowie eines Gesetzes zum besseren Schutz der Arbeitnehmer. Das Besondere am Beitrag von Newman ist, dass er die Wechselwirkung verschiedener Politikbereiche in den Blick nimmt und damit speziell das Arbeitsrecht in einen neuen Kontext setzt.

KI kann sich heute unabhängig vom Menschen weiterentwickeln. Wem “gehört” die sich daraus entwickelnde KI aber? Für die Beantwortung dieser Fragen muss es in Unternehmen “Chief AI Officer” und auf nationaler Ebene ein “AI Board” geben, die dann die beständige Weiterentwicklung der KI begleiten und wenn notwendig regulieren. Grundsätzlich sollte KI nach Meinung des Autors auch der “KI gehören dürfen”. Daraus resultiert, dass den Unternehmen, die die KI einsetzen, nicht zwangsläufig immer die Haftung für durch die KI verursachte Rechtsverletzungen auferlegt wird.

Bezüglich des Arbeitsrechts formuliert Newman spannende mögliche Neuerungen. Auf Unternehmensebene fordert Newman die Erarbeitung eines jährlichen Berichts darüber, wie sich der Einsatz von KI auf die Arbeitsplätze ausgewirkt hat. Es soll eine Berichtspflicht geben, wenn bestimmte Schwellenwerte des Ersatzes von Menschen durch KI am Arbeitsplatz überschritten werden. Wenn es zu KI-bedingten Entlassungen kommt, sollen die Arbeitnehmer bis zu einem halben Jahr im voraus informiert werden.

Zum Ausgleich der der Gesellschaft durch den Einsatz von KI entstehenden Folgekosten (Arbeitslosigkeit) soll es eine Minimum-Flat-Tax sowie eine Abgabe auf eingesparte menschliche Arbeitskosten sowie auf KI-generierte Gewinne geben, mit denen gleichzeitig Qualifizierungsprogramme und temporäre Grundeinkommen der entlassenen Arbeitnehmer finanziert werden sollen.

Künstliche Intelligenz im Betrieb: Änderungen des Urheberrechts und des Arbeitsrechts nötig

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