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Elektronische Personen: Von den zukünftigen Rechten der Roboter

Cornelia Daheim
Zukunftsforscherin
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Cornelia DaheimMittwoch, 29.06.2016

Nicht nur die Einwohner Großbritanniens werden die Folgen des Brexit zu spüren bekommen, auch die Roboter des Landes dürften langfristig betroffen sein, warnt Olicia Goldhill. Wichtiger an dem Artikel ist aber der Einblick in politische Maßnahmen, die für das neue Zeitalter der Maschinen gerade eingeleitet werden. Schließlich plant die EU in einer „Entschließungsvorlage“ (die Mary Shellys „Frankenstein“ und Asimovs Robotergesetze zitiert!) gerade die Einführung von Rechten und Haftbarkeit für Roboter. So absurd sich das zunächst anhören mag, der Hintergrund ist einleuchtend: Je „intelligenter“ Roboter werden, je autonomer sie handeln, umso klarer muss festgelegt werden, welchen Verpflichtungen sie unterliegen.

Die EU will so unter anderem festlegen, wer bei durch Robotern verursachten Unfällen haftet (der Eigentümer, nicht der Hersteller), wem die Patentrechte an eventuellen Erfindungen zustehen, wozu Roboter mit künstlicher Intelligenz verwendet werden dürfen usw. Die Autoren der Vorlage empfehlen zudem, die Steuergesetze so anzupassen, dass Besitzer bzw. Betreiber von Robotern Einzahlungen in die Renten- und Sozialkassen vorzunehmen haben – damit menschliche Arbeit nicht zu teuer wird – und sprechen sich für ein bedingungsloses Grundeinkommen aus. 

Elektronische Personen: Von den zukünftigen Rechten der Roboter

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