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Zeit und Geschichte

Rechtsgeschichte? Nicht klausurrelevant

Michaela Maria Müller
Autorin
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Michaela Maria MüllerMittwoch, 04.04.2018

Gesellschaftliche und politische Bezüge kommen bei der Ausbildung der Juristen zu kurz, sagt die Kölner Professorin Barbara Dauner-Lieb. Nachdem 2015 der Film "Der Staat gegen Fritz Bauer" in die Kinos kam, habe sie ihre Studenten gefragt, was sie mit dem Namen verbinden. Den ehemaligen Generalstaatsanwalt kannte niemand. Auch die Namen Adolf Eichmann oder Hannah Arendt waren den Studenten nicht einmal geläufig gewesen. Seitdem versucht Dauner-Lieb, ihren Studenten die politischen und historischen Kontexte eines Gesetzes zu vermitteln und setzt sich für eine Verbesserung der rechtswissenschaftlichen Ausbildung in Deutschland ein. "Ein gutes Examen ist kein Garant für eine rechtsstaatliche Haltung", sagt sie.

Dabei stößt sie nicht immer auf Interesse. Der Grund dafür sei die Ausrichtung und der Ausbau des Jurastudiums in Deutschland. Jeder Stoff, der nicht unmittelbar relevant für die Klausuren sei, wird wenig beachtet. Den Studenten macht sie keinen Vorwurf. "Sie verhalten sich rational apathisch", sagt sie. "Ein gutes Prädikatsexamen kann man auch erreichen, wenn man den Namen Hans Kelsen noch nie gehört und von Rechtsgeschichte keine Ahnung hat."

Das war nicht immer so. In einigen Bundesländern bestand ein Teil des juristischen Staatsexamens darin, einen Aufsatz über ein rechtspolitisches oder rechtshistorisches Thema zu verfassen. Diese Klausur wurde jedoch abgeschafft, weil es hieß, sie sei "zu schwer zu bewerten". Nun fordert Dauner-Lieb, unter anderem die Wiedereinführung dieser Aufgabenstellung.

Wie wichtig eine Auseinandersetzung mit den Grundlagen der Rechtsgeschichte ist, darauf verweist auch der emeritierte Rechtsprofessor Bernd Rüthers: "Vielen ist noch heute nicht klar, wie leicht man mit ein paar methodischen Tricks die Rechtsordnung umkehren kann. Die Instrumente dafür sind zeitlos, sie werden uns weiter an die Hand gegeben, ohne ihre Gefährlichkeit zu benennen."

Rechtsgeschichte? Nicht klausurrelevant

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