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Zeit und Geschichte

Mutter des Grundgesetzes – und der Gleichberechtigung in der Verfassung: Elisabeth Selbert

Hauke Friederichs
Journalist und Autor
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Hauke FriederichsMontag, 13.08.2018

Vor 70 Jahren diskutierten Juristen und Politiker auf der Insel Herrenchiemsee über die neue Verfassung für ein demokratisches Westdeutschland. Drei Jahre war der Zweite Weltkrieg vorbei, nach der gescheiterten Republik von Weimar und dem nationalsozialistischen Regime, sollte das Grundgesetz für eine vitale und wehrhafte Demokratie sorgen. Doch Elisabeth Selbert, 51 Jahre alt, Sozialdemokratin und Rechtsanwältin aus Kassel fehlte ein entscheidendes Thema in den Protokollen der Herrenchiemsee-Konferenz: die Gleichberechtigung.

Bereits in der Weimarer Reichsverfassung von 1919 standen zwei Gleichberechtigungsartikel: "Männer und Frauen haben grundsätzlich dieselben staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten", hieß es darin. Und weiter: "Die Ehe beruht auf der Gleichberechtigung der Geschlechter." 

Aber diese Gleichberechtigung sei "eine rein papierene", so hatte es Elisabeth Selbert bereits im Oktober 1920 als Delegierte auf der SPD-Reichsfrauenkonferenz in Kassel festgestellt. 

"Der Weimarer Verfassungssatz, dass 'die Ehe auf der Gleichberechtigung der Geschlechter' beruht - er war 1919 eine blanke Lüge und er blieb auch eine Lüge", schreibt Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung. "Und er wäre eine Lüge geblieben, wenn es nicht Elisabeth Selbert gegeben hätte."

Sie kämpfte dafür, dass ihre männlichen Kollegen die "Gleichberechtigung" ernst nahmen und sie sorgte für Artikel 3 im Grundgesetz: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt." Heribert Prantl würdigt Elisabeth Selbert als Heldin – seine Sympathie für die sozialdemokratische Juristin versteckt er nicht. Lesenswert.

Mutter des Grundgesetzes – und der Gleichberechtigung in der Verfassung: Elisabeth Selbert

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