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Zeit und Geschichte

Die Befangenheit des Richters von Auschwitz

Moritz Hoffmann
Freier Historiker. Zeitgeschichte, Digitale Public History. Verantwortlich für @digitalpast und @9Nov38.
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Moritz HoffmannDienstag, 13.09.2016

Seit dem Prozess gegen John Demjanjuk im Jahr 2011 rollt eine neue, letzte Welle der juristischen Aufarbeitung von NS-Verbrechen durch die deutschen Landgerichte. Den letzten noch lebenden Tätern wird der Prozess gemacht, basierend auf der Rechtsauffassung, dass man für Beihilfe zum Mord in Vernichtungslagern nicht die Gasdosen öffnen musste, sondern auch durch die reine Aufrechterhaltung von Lagerfunktionen schuldig wurde.

So weit, so nachvollziehbar. Einer dieser Prozesse findet aktuell in Neubrandenburg statt, und, so berichtet es Gisela Friedrichsen gewohnt meinungsstark, er läuft Gefahr, zur Farce zu verkommen. Der zuständige Richter ist nämlich ganz offenbar fest dazu entschlossen, den Angeklagten Hubert Z. davonkommen zu lassen. Z., mittlerweile 95, war mindestens einen Monat lang in der Sanitätsstaffel in Auschwitz-Birkenau tätig, dementsprechend wird ihm Beihilfe zum Mord in 3.681 Fällen vorgeworfen.

Dabei will wahrscheinlich niemand, dass ein 95-jähriger Mann noch ins Gefängnis gesteckt wird. Rechtsprechung fungiert auch als symbolischer Akt, ein Schuldspruch ist wichtiger als nur ein Tag Haft. Denn es gibt nur eine Alternative zur Verurteilung von Auschwitz-Tätern: sie sehenden Auges laufen zu lassen.

Die Befangenheit des Richters von Auschwitz

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