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Zeit und Geschichte

Das KPD-Verbot 1956: Ein Tiefpunkt der jungen Republik

Moritz Hoffmann
Freier Historiker. Zeitgeschichte, Digitale Public History. Verantwortlich für @digitalpast und @9Nov38.
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Moritz HoffmannMittwoch, 25.10.2017

Als 1956 die KPD in der Bundesrepublik vom Verfassungsgericht verboten wurde, war das entsprechende Verfahren schon fünf Jahre alt. Viel ist schon darüber geschrieben worden, mal verständnis-, mal vorwurfsvoll. Unbestritten ist die gerade in der Adenauer-Ära eindeutige Tendenz, KommunistInnen zu verfolgen und NS-TäterInnen eher an der langen Leine zu lassen, auch wenn die Bundesregierung sich die Mühe gab, immerhin die ersten Parteiverbote gleichmäßig zwischen KPD links und Sozialistischer Reichspartei rechts aufzuteilen.

Josef Foschepoth, emeritierter Zeithistoriker aus Freiburg, hat nun ein Buch über das KPD-Verbot geschrieben, dessen größte These direkt den Titel bekommen hat: „Verfassungswidrig!“ Ralf Husemann, der das Buch für die SZ rezensiert, ist durchaus angetan, denn Foschepoth ist nicht nur Kenner von KPD und Nachkriegsdeutschland, sondern schafft es wie kaum ein anderer Vertreter des Faches in Deutschland wirklich saftige neue Quellen zu heben. 

Das KPD-Verbot 1956: Ein Tiefpunkt der jungen Republik

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Kommentare 1
  1. Bernd Oswald
    Bernd Oswald · vor mehr als 6 Jahre

    Im Geschichts-Unterricht hatte ich auch mal vom KPD-Verbot gehört, die näheren Umstände wurden damals aber nicht erörtert. Insofern ist der Husemann-Text bzw. das Foschepoth-Buch sehr aufschlussreich. Speziell die Art, wie die Bundesregierung das Verfassungsgericht beeinflussen wollte, sorgt für ungläubiges Staunen. Ins Positive gewendet: Beide Institutionen scheinen hier wirklich dazugelernt zu haben, wie man am jüngsten NPD-Verbotsverfahren sieht.

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