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Kinderwunsch: Warum Forscher ein zeitgemäßes Gesetz für Fortpflanzungsmedizin fordern

Nicola Kuhrt
Medizinjournalistin
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Nicola KuhrtMontag, 10.06.2019

Forscher und Mediziner deutscher Akademien der Wissenschaft sind sich einig: In einem Gutachten fordern sie, die engen Grenzen des deutschen Rechts in der Fortpflanzungsmedizin zu verschieben oder ganz aufzuheben. Der strenge Embryonenschutz soll gelockert werden, auch gleichgeschlechtlichen und unverheirateten Paaren sollen Kinderwunschbehandlungen ermöglicht werden. In einem Radiointerview im SWR berichtet Claudia Wiesemann, Direktorin des Instituts für Ethik und Geschichte der Medizin der Uniklinik Göttingen, über die Hintergründe. Wichtige Informationen gibt auch ein aktuelles Interview in der ZEIT:

„Ich kenne kein anderes Feld, auf dem sich das Recht so gegen die wissenschaftliche und gesellschaftliche Realität sperrt“,

sagt Jochen Taupitz, Medizinrechtler der Universität Mannheim. Er meint das deutsche Embryonenschutzgesetz. Dieses stammt aus dem Jahr 1990 und sei eigentlich schon wenig später überarbeitungsbedürftig gewesen. Dennoch gelte es bis heute weiter und habe dadurch negative Folgen für die betroffenen Paare und Kinder. 

Taupitz weiß wovon er spricht. Er leitete die Arbeitsgruppe, die das Gutachten „Fortpflanzungsmedizin in Deutschland – für eine zeitgemäße Gesetzgebung“ erarbeitet hat. Auftraggeber waren die Nationale Akademie der Wissenschaft Leopoldina und die Union der deutschen Akademien der Wissenschaft. Im Gespräch mit Martin Spiewak erklärt Taupitz, warum ein Gesetz, das eigentlich werdendes Leben schützen will, die Gesundheit von Frauen und Kindern aufs Spiel setzt:

„In Deutschland ist es verboten, geplant eine große Zahl von Embryonen herzustellen und danach zu schauen, wie gut sie sich entwickeln. Vielmehr darf der Arzt nur so viele Embryonen herstellen, wie innerhalb eines Zyklus auf die Frau übertragen werden sollen. Um eine möglichst hohe Schwangerschaftsrate zu erreichen, entscheiden Ärzte wie Patientinnen sich meist dafür, zwei oder drei Embryonen einzusetzen. Die Folge: Kaum ein anderes Land hat eine so hohe Rate an Zwillings- oder Drillingsgeburten nach künstlicher Befruchtung wie Deutschland."

Warum das gefährlich ist, sagt Taupitz im Gespräch mit Redakteur Spiewak (Mehrlinge kommt im Schnitt früher zur Welt, wiegen weniger, ...), ebenso auch, was ein besserer Weg wäre. Der Leser erfährt, warum die Arbeitsgruppe auch Vorschriften zur Präimplantationstechnik (PID) liberalisieren möchte und welche Vorschläge es für ein weiteres wichtiges Anliegen gibt: Die Erlaubnis der Eizellspende:

„Unfruchtbare Männer können mithilfe einer Samenspende eines anderen Mannes erreichen, dass ihre Partnerin ein Kind bekommt. Unfruchtbaren Frauen ist die Möglichkeit der Eizellspende dagegen verwehrt. Sie müssen dafür ins Ausland gehen. Das ist ungerecht.“ 

Die Gründe, die zu diesem Verbot geführt hätten, seien mittlerweile entkräftet.

Das Bundesgesundheitsministerium – von der Deutschen Presseagentur zum Gutachten befragt – äußerte sich nur ausweichend, auf einzelne Fragen ging das Haus nicht ein. 

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