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Volk und Wirtschaft

Mietenstop und Enteignung als Mittel gegen Wohnungsknappheit - das Beispiel DDR?

Thomas Wahl
Dr. Phil, Dipl. Ing.
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Thomas WahlFreitag, 02.08.2019

Hubert Knabe, als Kenner der DDR-Geschichte, nimmt diese als Beispiel für eine kontraproduktive Wohnungspolitik durch Enteignung und Mietpreisdeckelung. Man muss nicht jedem Zungenschlag folgen, aber die Wirkungsmechanismen sollte man zur Kenntnis nehmen. Wozu war sonst das Sozialismusexperiment nutze, wenn wir nicht wenigstens daraus lernen?

So fing es an, ohne vollständige Enteignung des Wohnraumes:

Sie war auch nicht nötig, weil die Alliierten 1946 mit dem Kontrollratsgesetz Nr. 18 alle Wohnungen unter staatliche Zwangsverwaltung gestellt hatten. Für die Instandhaltung blieb zwar weiterhin der Eigentümer verantwortlich, doch wer wo einzog, das entschieden Wohnungsämter. Während dieser einst von den Nationalsozialisten erfundene Eingriff in die Rechte von Mietern und Vermietern nach der Gründung der Bundesrepublik schrittweise abgebaut wurde, hielt die SED-Führung bis zu ihrer Entmachtung daran fest. Die mehrfach novellierte „Verordnung über die Lenkung des Wohnraums“ war nichts anderes als eine Enteignung auf kaltem Wege.

Die begrenzten Mieten führten dazu, das Wohnungen ein Zuschussgeschäft wurden, Investitionen ausblieben. Die Wohnungswirtschaft wurde zunehmend subventioniert und durch Kredite der DDR-Staatsbank notdürftig am Laufen gehalten. Noch heute lasten diese Altschulden auf den kommunalen Wohnungsunternehmen und Genossenschaften. 

Als Ausweg wurde ein Wohnungsbauprogramm in großem Maßstab initiiert - im Volksmund  „die Platte“ oder „Arbeiterschließfächer“ tituliert. In der Ära Honecker entstanden so mehr als 2,1 Mio. Wohnungen. Gleichzeitig verfielen 1,1 Mio. Altbauten wegen fehlender Mittel. Und:

Trotz Abwanderung von fast fünf Millionen DDR-Bürgern lag die Zahl der Wohnungssuchenden mit knapp 800000 geprüften Anträgen Ende 1989 sogar höher als 1950. 

Eine wahrlich bescheidene Bilanz von 40 Jahren staatlicher Wohnungspolitik. Was noch kein grundsätzliches Argument gegen solch staatliche Aktivitäten ist ....

Der vollständige Artikel ist auch hier zu erstehen.




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