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Volk und Wirtschaft

GWB-Novelle – eine netzökonomische Meisterleistung zur Regulierung der Plattform-Giganten

Gunnar Sohn
Wirtschaftsjournalist, Blogger, Moderator, Livestreamer, Dozent
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Gunnar SohnMontag, 29.06.2020

Unter Netzaktivisten erfreut sich das Wettbewerbsrecht keiner so großen Beliebtheit. Dabei ist es doch der Kernbestandteil oder gar das Grundgesetz der sozialen Marktwirtschaft, wie es der Wettbewerbsökonom Justus Haucap im YouTube-Video darlegt. In seinem Vortrag beleuchtet Haucap die Eckpfeiler der Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Und da ist den Wirtschaftswissenschaftlern Heike Schweitzer, Justus Haucap, Wolfgang Kerber und Robert Welker eine Meisterleistung gelungen. Denn ihre Studie zur Modernisierung der Missbrauchsaufsicht für marktmächtige Unternehmen ist zu einem großen Anteil in die Modernisierung des GWB eingeflossen und könnte eine Vorbildfunktion in Europa bekommen. Was ist vom Bundeswirtschaftsministerium aufgenommen worden: Einführung des Konzepts der „Intermediationsmacht“ als ein Kriterium zur Ermittlung einer marktbeherrschenden Stellung, um die Rolle von Plattformen als Vermittler auf mehrseitigen Märkten besser erfassen zu können. Überfällig.

Neufassung der „essential facilities doctrine“ besonders mit Blick auf Daten, um den Zugang zu „Gatekeepern“ im digitalen und nicht-digitalen Bereich zu verbessern. Wenn ein marktbeherrschendes Unternehmen sich weigert, einem anderen Unternehmen Zugang zu Daten zu gewähren, kann dieses Verhalten künftig unter bestimmten Umständen wettbewerbsrechtlich missbräuchlich sein. Kommt dem Vorschlag zur Pflicht der Datenteilung nahe, der von Thomas Ramge und Viktor Mayer-Schönberger in die netzökonomische Debatte eingebracht wurde.

Etablierung eines Eingriffstatbestandes mit besonderen Verhaltenspflichten für große Plattformen, deren überragende marktübergreifende Bedeutung das Bundeskartellamt festgestellt hat. Das Bundeskartellamt kann ihnen künftig insbesondere folgendes untersagen: Beim Vermitteln des Zugangs zu Beschaffungs- und Absatzmärkten die Angebote von Wettbewerbern und eigene Angebote ungleich zu behandeln (self-preferencing). Wettbewerber auf einem Markt, auf dem sie ihre Stellung schnell ausbauen können, zu behindern. Durch die Nutzung der von ihnen gesammelten wettbewerbsrelevanten Daten ein anderes Unternehmen zu behindern. Die Portabilität von Nutzerdaten zu erschweren und damit den Wettbewerb zu behindern.

Schaffung einer Verbotsnorm zur Verhinderung bestimmter Maßnahmen, die ein „Tipping“ oder „Kippen“ von Märkten ins Monopol herbeiführen können. Das Bundeskartellamt kann künftig unter erleichterten Voraussetzungen einstweilige Maßnahmen erlassen, um den Wettbewerb zu sichern. Der Referentenentwurf setzt ordnungspolitisch die richtigen Akzente und wird dennoch von Justizministerin Christine Lambrecht blockiert. Lambrecht steht Medienberichten zufolge zwar hinter den Verschärfungen, sie wolle ihnen aber nur dann zustimmen, wenn Peter Altmaier im Gegenzug seine Bedenken gegen eine Vorlage ihres Hauses aufgebe. Dabei handelt es sich um den Gesetzentwurf für faire Verbraucherverträge. Was für ein kurzsichtiger Kuhhandel. Frau Lambrecht sollte jetzt sofort die Blockadehaltung zur Änderung des GWB aufgeben, denn schließlich werden gerade kleine- und mittelständische Akteure in der Netzökonomie in der Corona-Krise von den großen Plattformen wegrasiert. Im Live-Talk mit Haucap werden wir das vertiefen.

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