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Vergewaltigungsvorwürfe: Die Unschuldsvermutung gilt für beide Seiten

Katrin Rönicke
Autorin und Podcasterin
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Katrin RönickeSonntag, 19.02.2017

Nehmen wir einmal das Beispiel eines berühmten Wettermoderatoren, der von einer seiner Freundinnen beschuldigt wird, sie vergewaltigt zu haben. Bei genau diesem Beispiel konnte man in den Medien zwei Reflexe beobachten: 1. Den Reflex, sofort zu berichten — noch bevor irgendeine Beweisaufnahme abgeschlossen wäre. 2. Den Reflex sofort eine Meinung zu haben, wer lügt. Beide Reflexe fanden sich in Medien, die sich eigentlich an den Pressekodex zu halten haben.

Was sie aber nicht tun. Die Sensationslust ist zu groß. Man liebt es eben einfach, Richter zu spielen. Man liebt es auch, dabei Menschen ohne Urteil zu verurteilen und ohne Ergebnis schuldig zu sprechen.

Welche Partei - die anklagende oder die angeklagte - dabei besser und welche schlechter davon kommt, ist egal. Es schadet immer beiden. Es schadet dem Wettermoderatoren, der nie wieder wird moderieren können und es schadet dem mutmaßlichem Opfer, das verbal in den Zeitschriften und Online-Artikeln in die Mangel genommen wird, als gäbe es keinen hinterhältigeren Menschen.

Wie es eigentlich sein sollte, wie man eigentlich damit umgehen sollte, wenn Aussage gegen Aussage steht, das wird in diesem Feature auf Deutschlandradio Kultur herausgearbeitet. In der halben Stunde Audio kommen Rechtsmediziner zu Wort, Psychologen, Anwälte, Richter und Angeklagte. Es ist die vielleicht umfassendste Herausarbeitung korrekten Verhaltens, die mit der Aufarbeitung vergangener Fälle einhergeht. Und noch einmal klar macht, wozu Gesetze und Recht da sind.

Wichtig zu wissen ist der Satz von Rechtsmediziner Klaus Püschel:

„Zunächst einmal untersuchen wir jedes Opfer prinzipiell so, als wenn das alles stimmt, was das Opfer sagt."

Unschuldsvermutung für beide Seiten — so einfach könnte es sein. Vielleicht können wir in Zukunft besser drauf achten — gerade in den Medien. Auch wenn es offenbar schwer sein muss, weder den einen zu verurteilen, noch den anderen der Lüge zu beschuldigen, sondern sagen zu müssen: Wir wissen es einfach nicht.

Vergewaltigungsvorwürfe: Die Unschuldsvermutung gilt für beide Seiten

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