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Volk und Wirtschaft

Wenn selbst die Lobby warnt - Cum Ex

Thomas Wahl
Dr. Phil, Dipl. Ing.
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Thomas WahlDienstag, 16.06.2020

Das Narrativ bei Cum Ex ist klar das übliche - die Lobbyisten sind schuld und haben die Gesetze extra so selbst geschrieben.  Dabei kam das erste, sehr deutliche  Warnsignal genau von dort:

 Im Dezember 2002 schickte der Bundesverband deutscher Banken (BdB) ein Schreiben ans Bundesfinanzministerium. Darin beschrieb ausgerechnet der Lobbyverband detailliert, warum die aktuelle Gesetzgebung zum Besitz von Aktien problematisch sei und warum der Staat womöglich zu viel Steuern auszahle. Weil die Sachlage komplex schien, legte der BdB sicherheitshalber noch eine erklärende Skizze bei.

Die Beamten des Ministeriums unternahmen - zunächst nichts. Erst nach zehn Jahren schob man dem ganzen in Deutschland einen Riegel vor. Es entstand hier ein Schaden von geschätzt 12 Mrd. Euro, also 1,2 Mrd. Euro im Jahr. Was bei Insgesamt 600 Mrd. (2012) Steuereinnahmen erst mal wenig erscheint. Wenn man allerdings bedenkt, das in der entsprechenden Kategorie "Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag" (Kapitalertrag- und Zinsabschlagsteuer, für die man keine Erklärung einreicht - sie werden beispielsweise von der Bank oder der Lebensversicherung sofort an das Finanzamt überwiesen) nur gut 20 Mrd. anfallen, dann ist es eigentlich völlig unverständlich, dass da keine Alarmglocken schrillten. Lag es daran, dass

Berater, die komplexe Strukturen erdachten, und Anwälte, die Rechtsgutachten schrieben und damit bestätigten, was offenbar alle hören wollten: Die Geschäfte seien legal und nutzten nur ein Schlupfloch aus. Eine Ansicht, die heute übrigens nur noch wenige Experten vertreten. Ob die Deals strafrechtlich relevant sind, klärt zurzeit ein Gerichtsverfahren in Bonn

Die deutschen Finanzbehörden erkannten das ganze Desaster sehr spät. Auch wenn sie wohl ahnten das etwas nicht stimmt.

2007 steuerte man mit dem Jahressteuergesetz dagegen, das den Geschäften über inländische Depotbanken einen Riegel vorschob. Es orientierte sich eng am Schreiben des Bankenverbands von 2002. Das Ende der Trickserei? Mitnichten. Das Gesetz galt nur für inländische Banken. Wer den Umweg über das Ausland nahm, konnte munter weitermachen. 

Einen zweiten Anlauf gab es 2009 durch das Bundesfinanzministerium mit einem Rundschreiben, in dem die Anrechnungsvoraussetzungen der Kapitalertragsteuer verschärft wurden. Damit wurden die Deals wohl schwieriger, aber jedenfalls nicht unmöglich. Ernst machte erst das Finanzamt in Wiesbaden, als die dortigen Beamten die Steuererklärung von Rafael Roth nach der Betriebsprüfung anzweifelten und mehr als 100 Mio. Euro zurück verlangten.

Es war der Anfang vom Ende. Der Fiskus fing an, reihenweise Steuerbescheide zu prüfen und schmetterte noch offene Anträge ab. Fahnder und Staatsanwälte drückten bei den Ermittlungen aufs Gas. Final unterbunden wurden die Geschäfte erst 2012. 

Geht nun die juristische Aufarbeitung richtig los?

Aktuell jedenfalls sind in 68 Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Köln rund 880 Beschuldigte im Visier.
Wenn selbst die Lobby warnt - Cum Ex

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