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EU-Regelung zu Gig-Workern lässt auf sich warten

Ole Wintermann
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Ole WintermannMontag, 12.12.2022

Wie geht es weiter mit dem Aufstellen europaweit gültiger Spielregeln für die Behandlung von Gig-Workern auf den nationalen Arbeitsmärkten und den sozialen Sicherungssystemen?

Der legislative Prozess auf europäischer Ebene ist derzeit sehr zerfahren, so die Analyse von POLITICO. Es gibt mehrere Konfliktlinien: Erstens gibt es bereits teilweise nationale Regelungen (Belgien) oder aber den expliziten Verzicht auf Regelungen (Frankreich). Zweitens wird über mögliche Ausnahmeregelungen diskutiert (Tschechien ). Drittens und hauptsächlich aber geht es um die Rolle und Bedeutung von 5 Kriterien bei der Festlegung einer Erwerbstätigkeit als "Beschäftigung" oder "Selbstständigkeit". Die 5 Kriterien sind: Kann die Person den geforderten Preis selbst bestimmen, Erscheinungsbild, Leistung, Organisation der Arbeit und schließlich die Möglichkeit, für Dritte arbeiten zu können. Der in den Ausschüssen diskutierte Vorschlag ging von mindestens 2 Kriterien aus, die erfüllt sein müssen, damit der Erwerbstätige als Gig-Worker definiert wird. Derzeit befindet sich der Vorschlag in der Debatte und es zeigt sich eine Zweiteilung des Lagers: Das politisch rechte Lager und Unternehmen wollen die damit bedingte Anwendung des Mindestlohns verhindern, das politisch linke Lager und die Gewerkschaften möchten eben das erreichen.

Im besten Fall kann die neue Regelung 2025 europaweit Anwendung finden. 

EU-Regelung zu Gig-Workern lässt auf sich warten

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