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Flucht und Einwanderung

Wie Geflüchtete im "Berliner Verfahren" erpresst werden

Mohamed Amjahid
Buchautor und Journalist

Reporter, Kurator, Autor für deutsche und internationale Medien. Studium der Politikwissenschaft/Anthropologie. Themen: Weiße Mehrheitsgesellschaft, MENA, Autokratien, Kapitalismuskritik, Feminismus und kritische Theorie.

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Mohamed AmjahidDonnerstag, 14.10.2021

Viele Geflüchtete, die in Deutschland angekommen sind, haben ein Anrecht darauf, ihre Familien nachzuholen. In der Vergangenheit haben deutsche Botschaften des Öfteren allerdings entsprechende Visa für die Familienzusammenführung verweigert. Viele Betroffene resignieren dann, einige wehren sich aber gegen diese Praxis, wie diese Kontraste-Recherche zeigt: 

Tesfay Haile (Name geändert) ist aus Eritrea nach Europa geflüchtet, seit 2017 lebt er in Berlin. Seine Frau und die vier Kinder wollte er nachholen, um ihnen die gefährliche Fahrt über das Mittelmeer zu ersparen. Doch daraus wurde eine jahrelange Odyssee: Seine Familie flüchtete zunächst in das Nachbarland Äthiopien. Zwei Jahre vergingen, bis sie bei der dortigen deutschen Botschaft einen Termin erhielten, ein drittes Jahr bis zur Ablehnung. Denn das Auswärtige Amt zweifelte an, dass Haile und seine Frau verheiratet sind. Eine kirchliche Heiratsurkunde, wie in Eritrea üblich, ließ es nicht gelten. Zeitgleich mit der Ablehnung brach in Äthiopien ein Bürgerkrieg aus, Haile hatte große Angst um seine Familie, beschreibt diese Zeit gegenüber Kontraste als "Hölle". Die einzige Chance: Er zog gegen das Auswärtige Amt vor Gericht.

Das Auswärtige Amt, so berichten mehrere Anwälte, Menschenrechtsorganisationen und Betroffene nutzt allerdings die Verletzbarkeit der geflüchteten Familien aus und sorgt dafür, dass im Einvernehmen die Verfahren eingestellt werden. Alles mit einem klaren Hintergedanken: 

Anwälte beobachteten das Vorgehen so häufig, dass sie ihm Namen gegeben haben. Sie sprechen vom "Berliner Vergleich", manche auch von "Berliner Erpressung". Bislang war das Phänomen kaum greifbar. Doch nun geben unveröffentlichte Zahlen des Auswärtigen Amtes Einblicke in das, was seit Jahren mit Regelmäßigkeit geschieht, wenn deutsche Botschaften auf der ganzen Welt Anträge für Familienzusammenführungen ablehnen.Die interne Statistik ab dem Jahr 2007 liegt dem ARD-Politikmagazin Kontraste und seinen Recherchepartnern Ippen Investigativ und der Transparenzplattform FragDenStaat vor. Sie offenbart ein Muster: Wenn Klagen über den Familiennachzug zu einer nachträglichen Visumserteilung führten, geschah dies meist ohne Urteil - in rund 95 Prozent dieser Verfahren. 5855 Mal war dies demnach der Fall. Das Auswärtige Amt knüpfte die Visavergabe offenbar systematisch an Bedingungen: Die Betroffenen sollten ihre Klage zurückziehen und in den meisten Fällen auch die Kosten des Verfahren tragen - und das, obwohl deutsche Behörden ihre vorherigen Entscheidungen damit faktisch korrigierten. Weil das Bundesministerium seinen Sitz in Berlin hat, landeten diese Verfahren allesamt beim dortigen Verwaltungsgericht.

Wie es den betroffenen Geflüchteten mit dieser Methode geht, hatte ich selbst als Reporter recherchiert. Einige von ihnen begeben sich aufgrund des "Berliner Verfahrens" zurück in die Regionen, aus denen sie kommen, also in Gefahr, um ihre Familien nicht im Stich zu lassen. Deswegen ist diese Recherche sehr wichtig, sie zeigt, dass es mehr kritische Aufsicht und fundierte Berichterstattung über die behördlichen Methoden bei Flucht und Migration braucht. 

Wie Geflüchtete im "Berliner Verfahren" erpresst werden

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