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Technologie und Gesellschaft

Internet in Flüchtlingsheimen: Kein Anschluss wegen Störerhaftung

Mayte Schomburg
Initiatorin und Vorsitzende von Publixphere e.V.
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Mayte SchomburgMontag, 18.01.2016

Viele Bewohner in Flüchtlingsunterkünften können nur über teure Mobilfunkverträge online gehen, weil ihnen kein offen zugänglicher WLAN-Anschluss bereit gestellt wird. Als Hürde erweist sich die Störerhaftung: Städte und Kommunen fürchten, sie könnten für mögliche Urheberrechtsverletzungen der Geflüchteten zur Kasse gebeten werden.

So wie das Telemediengesetz derzeit ausgerichtet ist, können nämlich die Anbieter eines Internet-Anschlusses für Taten haften, die sie selbst nicht begangen haben. Die Logik dahinter ist, dass sie die Taten erst ermöglicht bzw. daran mitgewirkt haben.

Zum Glück gibt es Freifunker, die kostenlose Hotspots bereitstellen. Die Störerhaftung umgehen sie, indem sie die Daten zunächst verschlüsseln und die Informationen dann über den Server eines Internetproviders ins Netz leiten. Statt Störerhaftung gilt dann nämlich das Providerprivileg.

So viele wichtige Angebote es für Geflüchtete in Deutschland gibt, so groß bleiben oftmals noch die Hürden. Ein lesenswerter Artikel, der auch auf die geplante Änderung des Telemediengesetzes eingeht und übrigens auch im Jahresrückblick Netzpolitik 2015/16 von iRights.info veröffentlicht wurde.

Internet in Flüchtlingsheimen: Kein Anschluss wegen Störerhaftung

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Kommentare 2
  1. Konstantin von Notz
    Konstantin von Notz · vor 8 Jahren

    Hey,

    danke für den Artikel! Wer Lust hat, weiterzulesen: Auf dem letzten Parteitag haben sich die Grünen intensiv mit dieser Frage beschäftigt und unter anderem folgenden Beschluss zur Frage von Freifunk und Flüchtlingsheimen verabschiedet:

    https://www.gruene.de/...

    Beste Grüße
    Konstantin

    1. Mayte Schomburg
      Mayte Schomburg · vor 8 Jahren

      Danke dafür! Uneingeschränkte Unterstützung. Besonders hervorzuheben m.E.:

      "Auch wir GRÜNE sind Teil der Freifunkbewegung und stehen an der Seite der Freifunker*innen vor Ort. Wir unterstützen die Freifunk-Philosophie seit langem politisch und praktisch, arbeiten
      mit vielen Freifunk-Initiativen vor Ort zusammen und fördern deren Arbeit. Dabei ist es uns auch wichtig zu betonen, dass es beim Freifunk nicht nur um kostenlosen WLAN-Zugang ins Internet
      geht. Die Struktur des Internets muss - wie wir dies auch bei der Energieversorgung fordern - dringend dezentralisiert werden."

      Was die BGH-Entscheidung von 2010 zur Störerhaftung angeht, die ja auch Ihr im Beschluss erwähnt, so frage ich mich: War den Richtern die Konsequenz ihrer Entscheidung bewusst? War die netzpolitische Expertise auf Richterebene überhaupt vorhanden?

      Beste Grüße,
      Mayte

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