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Medien und Gesellschaft

Internetunternehmen als Hilfssheriffs: Dieses Mal mithilfe des Anti-Terror-Gesetzes

Matthias Spielkamp
Gründer von AlgorithmWatch.org, Vorstandsmitglied Reporter ohne Grenzen

Seit 35 Jahren Journalist, seit 20 Jahren “Unternehmerjournalist” - lange
bevor entrepreneurial journalism Buzzword auf Konferenzen wurde.Mitgründer und Geschäftsführer von AlgorithmWatch.org. Vorstandsmitglied bei Reporter ohne Grenzen Deutschland und im Beirat des Whistleblower-Netzwerks.

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Matthias SpielkampSonntag, 29.05.2016

"Wir wollen eine freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen der Internetwirtschaft, zum selbstständigen und aktiven Vorgehen gegen terroristische Propaganda auf ihren Netzwerken. Wir werden zudem die Möglichkeiten einer europarechtlichen Verschärfung des „Host-Provider-Privilegs“ – d. h. die Haftung der Host-Provider für Inhalte – prüfen." So möchte es die Bundesregierung. Zwei Sätze, die eins bedeuten würden: Internetunternehmen sollen Grundrechte abwägen (z.B. Meinungsfreiheit gegen verletzte Würde) vornehmen, die sonst Gerichten vorbehalten ist, und wenn sie nicht spuren, werden sie gezwungen. Keine gute Idee. (Ganz abgesehen davon, dass es schön wäre, wenn unsere Regierung die Regeln der Grammatik beherrschen würde.)

Internetunternehmen als Hilfssheriffs: Dieses Mal mithilfe des Anti-Terror-Gesetzes

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Kommentare 3
  1. Georg Wallwitz
    Georg Wallwitz · vor fast 8 Jahre

    Die Tendenz des Staates, Strafverfolgung auszulagern, gibt es schon länger, aber bisher scheint sich niemand daran zu stören. Etwa sind Banken, Kunsthändler, Vermögensverwalter etc. verpflichtet, es dem Staat zu melden, wenn Sie einen Verdacht auf Geldwäsche oder Steuerhinterziehung haben. Den Betroffenen dürfen sie darüber nicht informieren.
    Das betrifft (berechtigterweise) nicht nur das Konto des Oligarchen in Panama und anderen Palmen-Standorten, sondern auch dasjenige des Zimmermanns, der sich durch Schwarzarbeit etwas nebenher verdient hat.
    Aber "Whistleblowing" ist ja irgendwie schick heutzutage.

    1. Matthias Spielkamp
      Matthias Spielkamp · vor fast 8 Jahre

      Da geht allerdings einiges durcheinander. Sie sprechen von Melde(!)pflichten. Im Zweifel entscheiden Gerichte dann auf der Basis weiter geleiteter Informationen nach rechtsstaatlichen Prinzipien. Im hier dargestellten Fall übernehmen die Privaten die Entscheidung eines Gerichts. Nichts davon hat auch nur das das Geringste mit Whistleblowing zu tun, das angeblich gerade schick ist.

    2. Georg Wallwitz
      Georg Wallwitz · vor fast 8 Jahre

      @Matthias Spielkamp Daher habe ich von einer "Tendenz" des Staates zur Auslagerung gesprochen. Und nicht von der Gleichheit der Vorgänge.

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