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Volk und Wirtschaft

Bauen mit einem Schutzwall gegen Immobilienspekulation

Jürgen Klute
Theologe, Publizist und Politiker
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Jürgen KluteFreitag, 05.03.2021

Bezahlbares Wohnen und Schutz vor Immobilienspekulationen ist nicht nur ein Thema in der Bundesrepublik. Ein interessantes Bau- und Wohnmodell, das nicht nur den zuvor genannten Kriterien entspricht, sondern den „Häuslebauern“ auch viel Mitgestaltungsmöglichkeiten einräumt, ist 2012 in Brüssel gestartet. Es nennt sich Community Land Trust (CLT). Das Grundprinzip ist, dass der Baugrund Gemeinschaftseigentum (Community Land) bleibt, während das darauf gebaut Haus Eigentum der ErbauerInnen ist. Über diese Konstruktion werden die Immobilien gegen Bau- und Immobilienspekulationen geschützt. Seinen Ursprung hat das Modell, wie mir ein Mitarbeiter des Brüssler CLT vor einigen Jahren mal erläuterte, im Umfeld von Martin Luther-King.

Wie das Brüssler Modell konkret funktioniert, beschreibt Andreas Kockartz in seinem Beitrag auf dem deutschsprachigen belgischen Nachrichtenportal „Flanderninfo“.

Ich halte dieses Modell für eine interessante Bereicherung der Debatte um bezahlbares Wohnen. Allerdings scheint es nicht ohne weiteres in der Bundesrepublik umsetzbar zu sein, da nach meinem Kenntnisstand nach geltendem Recht in der Bundesrepublik Häuser nur auf eigenem Grundstück gebaut werden dürfen. Damit zeigt dieser Artikel, an welchen regulativen Stellschrauben der Bundestag drehen könnte, um Bauen und Wohnen durch die Ermöglichung neuer Modell bezahlbar zu machen.

Bauen mit einem Schutzwall gegen Immobilienspekulation

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Kommentare 11
  1. Maximilian Rosch
    Maximilian Rosch · vor 3 Jahren

    Mir erscheint die genossenschaftliche Lösung auch als durchaus zukunftsfähig. Ein verstärkter Fokus auf bezahlbares Wohnen, Zurückgewinnen von Wohnraum und ggf auch Bauprojekten jenseits des Einfamilienhauses bedürfen einer besonderen Unterstützung durch die Politik.

    Ein sehr guter Beitrag über spekulative Leerstände, der auch an vielen Grundsatzfragen des Wohnens kratzt, wurde kürzlich von Susanne Franzmeyer empfohlen: https://www.piqd.de/su...

  2. Georg Wallwitz
    Georg Wallwitz · vor 3 Jahren

    Es gibt in Deutschland Wohnungsbaugenossenschaften, die dem Modell sehr nahe kommen und von den Kommunen gefördert werden. Auch hier hat der Wohnungsbesitzer kein Eigentum am Grund. Siehe z.B. in München: https://www.wogeno.de/...

    1. Jürgen Klute
      Jürgen Klute · vor 3 Jahren

      Es ist schon etwas ähnlich. Der Hauptunterschied scheint mir aber darin zu liegen, dass bei dem CLT-Modell das Haus ohne jede Einschränkung den Erbauer*innen gehört und der Baugrund der CLT-Stiftung. Das Modell ist dann noch einmal kombiniert mit bestimmten Dienstleistungen im Umfeld. Das wird in dem Artikel nicht deutlich. Er ist ja auch recht kurz. Aber das haben mir die Leute vom CLT vor längerer Zeit mal erläutert. Es wäre Spannend, die Unterschiede und Gemeinsamkeiten mal genauer herauszuarbeiten.

  3. Alexandra Endres
    Alexandra Endres · vor 3 Jahren

    In Deutschland gibt es ja das Erbbaurecht, ist das nicht vergleichbar? (https://praxistipps.fo...) Soweit ich weiß, wollen manche Kommunen das Modell jetzt gegen die Wohnungsnot nutzen.

    1. Jürgen Klute
      Jürgen Klute · vor 3 Jahren

      Es klingt etwas ähnlich, aber es schon noch etwas anderes als das Erbbaurecht. Beim Erbbaurecht wird für eine befristete Zeit das Eigentum an die Hausbauenden übertragen. Juristisch gibt es eine eine Identität zwischen Grundstücks- und Hauseigentümer*in. Das ist beim Community Land Trust anders. Beim CLT gehören Grundstück und Haus unterschiedlichen Parteien. In Brüssel ist es eine Stiftung, die das Land mit finanzieller Unterstützung der Region Brüssel kauft. Das Baugrundstück bleibt dann im Eigentum der Stiftung. Das auf dem Grundstück gebaute Haus ist aber im Eigentum derjenigen, die das Haus gebaut haben. Mit eben dieser Konstruktion soll die Immobilienspekulation außen vor gehalten werden. Vor schon längerer zeit hatte ich mit den Leuten vom CLT BXL mal Kontakt und habe mir das erklären lassen. M.W. lässt das Baurecht in der Bundesrepublik eine solche Konstruktion nicht zu. M.E. wäre eine politische Diskussion darüber nötig, ob es nicht sinnvoll ist, auch in der Bundesrepublik die rechtlichen Voraussetzungen für eine solche Konstruktion zu schaffen. Sie scheint mir dem Erbbaurecht überlegen zu sein.

    2. Alexandra Endres
      Alexandra Endres · vor 3 Jahren · bearbeitet vor 3 Jahren

      @Jürgen Klute Danke! Ich dachte, das Eigentum am Grundstück verbleibe beim ursprünglichen Grundstückseigentümer, und nur die Immobilie sei Eigentum des Bauherrn. Aber ich kann mich da täuschen. Und eine Stiftungskonstruktion, wie von Dir beschrieben, ist mir in Deutschland jedenfalls noch nicht untergekommen.

    3. Jürgen Klute
      Jürgen Klute · vor 3 Jahren

      @Alexandra Endres Ja, das Eigentum geht auch beim Erbbauvertrag nicht an die Hauseigentümer über. Die Rechtsbeziehungen sind aber unterschiedlich. Die Idee des CLT knüpft – soweit ich es verstehe – eher an die Idee des Almendeguts an. Aber ich bin halt kein Jurist, um die Unterschiede ganz präzise benennen zu können. Sobald die Pandemie abgeklungen ist, werde ich das aber noch einmal recherchieren in Brüssel. Schon vor längerer Zeit wollte ich darüber etwas schreiben auf meinem Blog. Aber dank Corona hat sich das dann verschoben.

    4. Alexandra Endres
      Alexandra Endres · vor 3 Jahren

      @Jürgen Klute Spannendes Thema. Danke für die Antworten! :-)

  4. Nutzer gelöscht
    Nutzer gelöscht · vor 3 Jahren

    Ist wohl eher ein Bankenthema. Keine Bank beleiht ein Haus welches auf unsicherem Grund steht.

    1. Jürgen Klute
      Jürgen Klute · vor 3 Jahren

      So pauschal kann man das nicht sagen. In Brüssel funktioniert es ja seit 2012 – und schon sehr viel länger in den USA. Das Haus steht ja nicht auf unsicherem Grund. Es ist halt Gemeinschaftseigentum in Händen eines anderen Eigentümers (in Brüssel ist es eine Stiftung) als das Haus. Richtig ist allerdings, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen in Belgien etwas anders sind als in Deutschland. Das müsste aber von einem Juristen abgeglichen werden.

    2. Josef Berchtold
      Josef Berchtold · vor 3 Jahren

      Eine Bank tut sich viel leichter, nur das Haus zu finanzieren, ohne das teure Grundstück. Die Hypotheken-Summen sind entscheidend niedriger. Außerdem, bei einer Zwangsversteigerung kann der Käufer das Haus anschließend selbst nutzen. Kommunen sollten das Modell bei der Baulandausweisung bevorzugen, kann mit Satzung gemacht werden.

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