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Liebe, Sex und Wir

Mehr Vielfalt ermöglichen

Jennifer Sutholt
psychologische Beraterin

Als psychologische Beraterin unterstütze ich alleinstehende Personen mit Kinderwunsch, baue ein Informationsportal für Co-Elternschaft auf und engagiere mich ehrenamtlich bei Solomütter Deutschland e.V.

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Jennifer SutholtDonnerstag, 30.12.2021

Dass das Familienrecht veraltet ist und die neuen Familienformen und -realitäten bestenfalls nur mitgemeint sind, darüber sind sich viele einig. Im Koalitionsvertrag der neuen Regierung sind daher einige interessante Punkte zum Thema Familie zu bemerken.

Ein Punkt auf der Liste:

Wir werden das Institut der Verantwortungsgemeinschaft einführen und damit jenseits von Liebesbeziehungen oder der Ehe zwei oder mehr volljährigen Personen ermöglichen, rechtlich füreinander Verantwortung zu übernehmen.

Was bedeutet das genau? Bundesjustizminister Marco Buschmann nennt einige Beispiele:

...ein solches Modell könne "eine Lösung sein für Menschen, die im Alter ihren Partner verloren haben oder schon lange allein sind und sich fragen, ob sie den Alltag noch ohne Hilfe schaffen". Ein Beispiel: Zwei Alleinerziehende, die sich gegenseitig unterstützen, etwa bei der Kinderbetreuung. Oder die Entscheidung von älteren Menschen, in eine Wohngemeinschaft zu ziehen, um so lange wie möglich selbstständig zu leben, ohne auf etwa den Aufenthalt in einem Heim angewiesen zu sein.

Damit bekäme die Ehe einen Partner an die Seite gestellt, der alle miteinschließt und die romantische Ebene außen vorlässt. 

Was ändert sich noch? Wie sieht die queere Community den Vertrag? Auf ldvd.de wird der Vertrag aus Sicht des Lesben- und Schwulenverbandes beleuchtet. 

Um Queerfeindlichkeit entgegenzuwirken, erarbeiten wir einen ressortübergreifenden Nationalen Aktionsplan für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt und setzen ihn finanziell unterlegt um. Darin unterstützen wir u. a. die Länder bei der Aufklärung an Schulen und in der Jugendarbeit, fördern Angebote für ältere LSBTI und bringen in der Arbeitswelt das Diversity Management voran, insbesondere im Mittelstand und im öffentlichen Dienst. Die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld sichern wir dauerhaft im Bundeshaushalt ab. Regenbogenfamilien werden wir in der Familienpolitik stärker verankern. Geschlechtsspezifische und homosexuellenfeindliche Beweggründe werden wir in den Katalog der Strafzumessung des § 46 Abs. 2 StGB explizit aufnehmen. Die Polizeien von Bund und Ländern sollen Hasskriminalität aufgrund des Geschlechts und gegen queere Menschen separat erfassen. 

Die taz schreibt zum Koalitionsvertrag am 03.12.2021:

Ganze 16 Jahre lang klammerte sich die bundesdeutsche Frauen- und Familienpolitik an vergangene Ideale. Politisch bevorzugtes Geschlecht war der heterosexuelle Mann, Familienideal Vater-Mutter-Kind. Dass es überhaupt zwei große Erfolge gab, wurde aus der Opposition heraus und gegen Widerstand beziehungsweise Desinteresse der Regierung mühsam erkämpft: Die Ehe für alle und im Sexualstrafrecht „Nein heißt Nein“.
Ansonsten gewährte zuletzt die Groko ein wenig mehr Gewaltschutz, ein klein wenig Rückkehrrecht Teilzeit auf Vollzeit und ein bisschen Quote. Bei all dem entstand der Eindruck, es seien Zugeständnisse an eine dauernervende Klientel, und die sollte sich dann bitte auch mal zufrieden geben. Nimmt die Ampel ernst, was sie verspricht, dürfte sich nun das Selbstverständnis grundlegend ändern, mit dem alle Geschlechter adressiert werden.

Für Frauen ohne Partner ziemlich interessant:

Wir wollen ungewollt Kinderlose besser unterstützen. Künstliche Befruchtung wird diskriminierungsfrei auch bei heterologer Insemination, unabhängig von medizinischer Indikation, Familienstand und sexueller Identität förderfähig sein. Die Beschränkungen für Alter und Behandlungszyklen werden wir überprüfen. Der Bund übernimmt 25 Prozent der Kosten unabhängig von einer Landesbeteiligung. Sodann planen wir, zu einer vollständigen Übernahme der Kosten zurückzukehren. Die Kosten der Präimplantationsdiagnostik werden übernommen. Wir stellen klar, dass Embryonenspenden im Vorkernstadium legal sind und lassen den „elektiven Single Embryo Transfer“ zu.

Diese Änderung würde bedeuten, dass auch alleinstehende Frauen bei ihrem Kinderwunsch finanziell unterstützt werden. Dazu gibt es ein Videogespräch mit Familienanwalt Andreas Wucherpfennig.

Ebenfalls geplant sind mehr Unterstützung für Alleinerziehende, eine Kindergrundsicherung und der Paragraf 219a soll komplett gestrichen werden. 

All das klingt erst mal ziemlich gut im Vergleich zu den überkommenen Ansätzen der letzten Regierung(en). Was am Ende durchgesetzt wird, bleibt allerdings noch offen. Die Zeit wird zeigen, ob die Ampel wirklich so fortschrittlich ist, wie sie sich im Koalitionsvertrag gibt.

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