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Warum man den Begriff "Rasse" nicht einfach aus dem Grundgesetz streichen sollte

Dirk Liesemer
Autor und Journalist
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Dirk LiesemerDienstag, 16.06.2020

Es gibt keine Menschenrassen. Warum also steht ein Begriff im Grundgesetz, der etwas bezeichnet, was nicht existiert? Das hat bekanntermaßen historische Gründe, aber reichen die aus, um den Begriff für alle Ewigkeit zu erhalten? Sicher nicht. In diesem kurzen Interview begrüßt der Rechtsphilosoph Uwe Volkmann zwar die Debatte, er geht aber davon aus, dass sich nichts ändern wird. Denn zum einen könne durch die Streichung eine Schutzlücke entstehen, zum anderen ergebe der Begriff einen juristischen Sinn, darüber hinaus werde er auch in europäischen und internationalen Rechtstexten verwendet, die hierzulande ebenfalls gelten. Statt von Rasse von ethnischer Herkunft oder von Heimat zu sprechen, funktioniere nicht in allen Fällen. Nicht angesprochen wird, ob der jüngst in die Debatte eingebrachte Terminus "rassistische Zuschreibungen" eine Alternative wäre.

Nachtrag: Der Zentralrat der Juden favorisiert den Begriff "rassistische Gründe" – dieser wird im Asylrecht übrigens auch schon verwendet.

Warum man den Begriff "Rasse" nicht einfach aus dem Grundgesetz streichen sollte

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Kommentare 7
  1. Andreas P.
    Andreas P. · vor fast 4 Jahre

    Den Vätern des Grundgesetzes war klar, dass der Begriff pseudowissenschaftlich ist. "Rasse" war eine Reaktion auf die Nürnberger Rassengesetze von 1935 und die Rassenideologie der Nationalsozialisten. Der Begriff ist eine bewusste Abgrenzung zum Nationalsozialismus. Darin liegt sein Wert. Den macht man mit einer Änderung ohne Not kaputt. Ich fände das schade. Diese Funktion fehlt allen Alternativen.

  2. Franz Kaspar
    Franz Kaspar · vor fast 4 Jahre

    Eigentlich müsste man nach "Mit dem Begriff verschwindet nicht das Problem" aufhören zu lesen. Gibt es auch nur einen Menschen, der das behauptet? Merkwürdige Unterstellung.

  3. Hansi Trab
    Hansi Trab · vor fast 4 Jahre · bearbeitet vor fast 4 Jahre

    Wie wäre es schlicht mit "Ethnie"? Die Verwendung dieses Begriffs würde m.E. nicht nur gewährleisten, dass das ursprüngliche Problem Rassismus weiter erkennbar bliebe, sondern würde auch der Vielfalt an Möglichkeiten tatsächlicher ethnischer Selbst- und Fremdzuschreibung (und der jeweiligen Diskriminierung) Rechnung tragen, anstatt die künstliche und oft willkürliche Trennlinie "Rasse" beibehalten zu müssen.

    1. Dirk Liesemer
      Dirk Liesemer · vor fast 4 Jahre

      Laut Volkmann ließe sich damit aber Antisemitismus nicht juristisch sanktionieren.

    2. Hansi Trab
      Hansi Trab · vor fast 4 Jahre

      @Dirk Liesemer Weiss nicht, ob ich dem Argument folgen kann. Nur weil der Begriff Rasse nicht mehr im GG steht, wird doch die Definition von Rassismus nicht hinfällig.

    3. Dirk Liesemer
      Dirk Liesemer · vor fast 4 Jahre

      @Hansi Trab Nein, natürlich nicht, aber die Frage ist, ob es dann Fälle gibt, die sich nicht mehr verfolgen lassen, weil sie durchs juristische Raster fallen.

    4. Andreas P.
      Andreas P. · vor fast 4 Jahre

      @Dirk Liesemer Solche Fälle gibt es nicht, egal was man da reinschreibt.

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