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Fridays for Future und das Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Daniela Becker
Autorin

"Wie kann die Klimakrise gelöst werden?" ist die Frage, die mich am meisten beschäftigt. Ich bin Mitglied von RiffReporter, einem Autorenkollektiv und einer Genossenschaft für freien Journalismus.

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Daniela BeckerFreitag, 30.04.2021

Viel wurde gestern geschrieben über die "epochale Bedeutung" des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz.

In seinen Leitsätzen zum Urteil pocht das Bundesverfassungsgericht auf das Prinzip der Generationengerechtigkeit: Eine Generation darf nicht große Teile des CO2-Budgets verbrauchen, nur weil die aktuell politisch ausgehandelte Reduktionslast milde ausfällt. Dies hätte nämlich zur Folge, dass den nachfolgenden Generationen eine radikale Reduktionslast überlassen werde, welche deren Leben „umfassenden Freiheitseinbußen“ aussetzen würde.

Das Gericht stellt klar, dass das Grundgesetz durchaus gravierende Freiheitseinbußen erlaube, die zum Schutz des Klimas „verhältnismäßig und verfassungsrechtlich gerechtfertigt“ seien. Die Weichen hierfür würden jedoch bereits mit der aktuellen Regelung zulässiger Emissionsmengen gestellt. Deshalb müssten schon heute die Auswirkungen auf die künftige Freiheit verhältnismäßig sein.

Damit steht fest: Die Freiheit heutiger Generationen darf nicht über die Freiheit künftiger Generation gestellt werden.

Die Regelungen des Klimaschutzgesetzes aus dem Jahr 2019 zu den nationalen Klimaschutzzielen und die bis zum Jahr 2030 zulässigen Jahresemissionsmengen sind mit den Grundrechten teilweise unvereinbar, so das Gericht. Der Gesetzgeber muss nun bis Ende 2022 detaillierter regeln, wie die Minderungsziele der Treibhausgasemissionen für Zeiträume nach 2030 erreicht werden sollen.

Ich glaube, es ist wichtig daran zu erinnern, wie es zu dieser Klage kam. Nach monatelangen Protesten von überwiegend jungen Menschen der Fridays for Future-Bewegung, die dafür verspottet und attackiert wurden, sah sich die Bundesregierung gezwungen, ein „Klimapaket“ zu schnüren.

Am 20.9.2019 gab es einen „Klimastreik“ an dem bundesweit weit über eine Million Menschen teilnahmen. Am späten Nachmittag tickerten die Nachricht vom "Klimaschutzgesetz" über die Bildschirme. Ich denke, es nicht übertrieben zu sagen, dass viele der Aktivist*innen herbe enttäuscht waren von der Ambitionslosigkeit und Unverbindlichkeit, die aus dem Klimaschutzgesetz sprach.

Aus dieser Enttäuschung entstand die Klage. Einer der Kläger*innen ist Linus Steinmetz.

„Irgendwo zwischen totaler Euphorie und einem tiefen Gefühl von Bestätigung“ liege deren Stimmung nach dem Karlsruher Urteil, erzählt Linus Steinmetz am Telefon.

Die Bewegung hat damit ein Teil des Schwungs zurückgewonnen von dem das Jahr 2019 geprägt war, aber durch die Corona-Pandemie ausgebremst wurde: Das überwältigende Gefühl, dass man zusammen Bedeutendes erreichen kann – egal wie jung oder scheinbar machtlos man ist.

„Ich darf noch nicht einmal wählen und jetzt hab ich eine Klimaklage gewonnen“

sagt der erste 17-jährige Steinmeitz.

Ihr Sieg, so sehen sie das, ist zugleich eine herbe Niederlage der Politik, die nun kleinlaut zurückrudere. „Was an diesem Tag irgendwie absurd wirkt: Die Bundesregierung kritisiert sich auf Twitter plötzlich selbst. Dabei haben sie doch die Gesetze gemacht“, sagt Steinmeitz.

Tatsächlich gab es auf Twitter amüsante Kommentare von diversen Bundesminister*innen, die sich mit Klimamaßnahmen übertrumpfen wollen. Sicher ist: Seit gestern steht fest, dass Klimapolitik den Bundestagswahlkampf maßgeblich bestimmen wird.

Fridays for Future und das Urteil des Bundesverfassungsgerichts

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