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Klima und Wandel

Der Streit um den Kohleausstieg hält immer noch an

Alexandra Endres
Journalistin
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Alexandra EndresMittwoch, 27.05.2020

Am Montag hat der Wirtschaftsausschuss des Bundestags über das geplante Gesetz zum Kohleausstieg beraten und dabei wurde noch einmal klar: Zwar geht der Gesetzgebungsprozess jetzt seinen Gang, wenn auch gaaaanz langsam. Aber die Kritik an dem Gesetzentwurf der Bundesregierung ist nicht ausgeräumt.

Geladen, um die Fragen der Abgeordneten zu beantworten, waren Fachleute aus Umweltverbänden, der Energieindustrie und der Wissenschaft. Drei Stunden lang dauerte die Anhörung, deren Aufzeichnung man sich hier anschauen kann (ergänzt um das Anhörungsprotokoll, den Gesetzentwurf selbst und weitere Dokumente zum Verfahren).

Die strittigen Punkte aber waren vorher im Wesentlichen schon klar. Die FAZ fasst sie im hier gepiqden Text noch einmal schön zusammen.

Der Gesetzentwurf widerspreche den Empfehlungen der Kohlekommission "in wesentlichen Punkten", sagt beispielsweise Kai Niebert, der als Präsident des Deutschen Naturschutzrings die Interessen von Umweltverbänden wie Nabu und BUND vertritt. Insbesondere sei geplant, die Kohlekraftwerke zu lange laufen zu lassen.

„Das macht rund 40 Millionen Tonnen CO2 Mehremissionen als im Kompromiss vereinbart“, sagt Niebert. „Klar ist: Der vorliegende Gesetzesentwurf hätte keine Mehrheit in der Kommission gefunden.“ Schon damals hatte er dem Abschlussbericht unter erheblichem Druck aus den eigenen Reihen nur zähneknirschend zugestimmt, entsprechend groß ist nun seine Verärgerung.

Felix Matthes vom Öko-Institut sieht das ähnlich. Zusätzlich sagt er: Der Energiemarkt hat sich so sehr verändert, dass die im Gesetzentwurf vereinbarten Entschädigungszahlungen nicht mehr zeitgemäß erschienen – gemeint ist: Sie seien zu hoch. (Dazu gibt es hier schon einen piq.)

Mit anderen Worten: Wird der Ausstiegsfahrplan mit Entschädigungen für die Kraftwerksbetreiber in der jetzigen Form Gesetz, hält die Politik die Kohleverstromung womöglich länger am Leben, als es der Markt vorsähe.

Kritik gibt es aber auch von der Gegenseite. Die Steag etwa bemängelt, dass

die Steinkohle gegenüber der Braunkohle ungleich behandelt werde, etwa durch kürzere Laufzeiten oder durch den Auktionsweg für Entschädigungen. Und schließlich durch die Tatsache, dass vom Jahr 2027 an gar keine Entschädigung mehr bezahlt werde.

Die Betreiber von Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung fühlen sich nicht ausreichend gefördert. Andere Energieversorger ärgern sich darüber, dass die Bundesregierung sie noch vor gut zehn Jahren aufgefordert hat, neue Kraftwerke zu bauen. Jetzt sollen sie die wieder abschalten – ohne ausreichende Kompensation, wie sie finden.

Die Braunkohle-Unternehmen hingegen scheinen keine Kritik zu haben – sie verlangen aber noch mehr Geld: Anfang 2020 hatten sie Entschädigungen in Höhe von 4,35 Milliarden Euro für sich verhandelt. In die Strukturförderung der Reviere sollen weitere 40 Milliarden Euro fließen, hinzu kommt ein "Anpassungsgeld" für vorzeitig in den Ruhestand gehende Mitarbeiter. Die Gesamtkosten werden auf 50 Milliarden Euro geschätzt.

Neu ist, dass die Braunkohle-Verstromer das Anpassungsgeld jetzt für bis zu 40.000 statt für 25.000 Mitarbeiter verlangen. Das würde weitere 2 Milliarden Euro kosten.

Ein Detail noch zu Schluss: Im Gesetz soll festgelegt werden, dass der RWE-Tagebau Garzweiler "energiewirtschaftlich notwendig" ist. Für keinen anderen Tagebau ist das geplant. Nicht nur die Konkurrenz aus der Lausitz hat dafür kein Verständnis.

Wie geht es jetzt weiter? Ursprünglich sollte das Gesetz vor der Sommerpause durch den Bundestag. Bisher gibt es aber noch nicht einmal einen Termin für die zweite Lesung. Es könnte zäh bleiben.

Der Streit um den Kohleausstieg hält immer noch an

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