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Technologie und Gesellschaft

Widerlich: Die Abmahnindustrie hat eine neue Opferquelle gefunden: nichts ahnende Flüchtlinge.

Anke Domscheit-Berg
Publizistin, Unternehmerin, Aktivistin
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Anke Domscheit-BergFreitag, 04.03.2016

Das Urheberrecht in Kombination mit der Störerhaftung ist eine typisch deutsche Angelegenheit, in anderen Ländern kennt man das nicht, schon gar nicht in den Herkunftsländern der Flüchtlinge. Dieser Umstand spielt Abmahnkanzleien in die Hände, die mittellose Flüchtlinge mit horrenden Forderungen überziehen. Dieser Artikel beschreibt diese Praxis, welche Kanzlei sich besonders eifrig hervortut, welche Programme besonders gefährlich sind und wie man die Forderungen zumindest etwas senken kann. Was fehlt, ist ein Hinweis darauf, dass sich jeder mit einem VPN vor Rechtsverletzungen über das eigene WLAN (durch Familienangehörige oder Dritte) schützen kann. Denn wer z.B. seinen Internetverkehr über ein VPN nach Schweden tunnelt, dem kann keine Anwaltskanzlei mehr was – dort kennt man keine Störerhaftung...

Widerlich: Die Abmahnindustrie hat eine neue Opferquelle gefunden: nichts ahnende Flüchtlinge.

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