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Technologie und Gesellschaft

Datenschutz: Ist Bitcoin ab Mai illegal?

Michael Seemann
Kulturwissenschaftler, Autor, Internettheoretiker
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Michael SeemannSonntag, 11.03.2018

Die Blockchain ist in aller Munde, der Hype dauert an und das obwohl so langsam auch all die Probleme der Technologie an die Öffentlichkeit drängen. Vom absurden Energiekonsum des „Proof of Work“-Algorithmus, über ineffiziente Transaktionsmechanismen, bis hin zu den Sicherheitsproblemen bei Smart Contracts.

Ab Mai kommt nun ein weiteres Problem für die Blockchain-Welt hinzu: die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) tritt in Kraft.

Einige Datenschützer sind sich sicher, dass die Blockchain in ihrer Beschaffenheit nicht DSGVO-konform ist. Eine der wesentlichen Vorschriften nämlich sieht vor, dass sich einzelne Datensätze löschen lassen. Das ist nicht nur nicht im Blockchain-Protokoll vorgesehen, sondern es ist geradezu ein Kern-Feature, dass zurückliegende Blöcke nicht mehr veränderbar sind.

In dem Artikel von David Meyer kommt auch der Datenschutzexperte und wesentliche Mitautor der DSGVO - Jan Phillip Albrecht - zu Wort:

"This is where blockchain applications will run into problems and will probably not be GDPR compliant.“

Wie das bei rechtlichen Fragen immer ist, wird sich das meiste erst vor Gericht entscheiden. Man darf also gespannt sein, ob es der Blockchainwelt gelingt, sich aus diesem Malheur herauszuwinden. Wenn es schief geht, könnte Bitcoin ab Mai in Europa illegal sein.

Datenschutz: Ist Bitcoin ab Mai illegal?

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Kommentare 2
  1. Marcus von Jordan
    Marcus von Jordan · vor 6 Jahren

    das wird enorm interessant, was da passiert, wenn die DSGVO in Kraft tritt. Mir hat auch noch niemand erklärt, ob und wie z.B. dieses facebook mit der Datenportabilität umgehen wird. Ich bin gerade bei der SXSW in Austin und von hier aus fragt man sich, ob die blockchain sind überhaupt interessieren wird für die DSGVO.

  2. Fabian Goldmann
    Fabian Goldmann · vor 6 Jahren

    Das Recht auf Datenlöschung nach der DSGVO bezieht sich doch nur auf personenbezogene Daten (Klarnamen, Standortdaten, biometrische Daten usw). In der Bitcoin-Blockchain kommen solche Infos aber gar nicht vor. Also dürfte die Verordnung doch zumindest für Bitcoin irrelevant sein. Oder habe ich etwas übersehen?

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