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Technologie und Gesellschaft

Bundesverfassungsgericht kippt wieder ein Überwachungsgesetz u fordert Überwachung der Überwacher.

Anke Domscheit-Berg
Publizistin, Unternehmerin, Aktivistin
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Anke Domscheit-BergDonnerstag, 21.04.2016

Nicht zum ersten Mal agiert das Bundesverfassungsgericht als letzte Instanz zur Verteidigung von Bürgerrechten gegen staatliche Übergriffe und das gilt vor allem in Bezug auf die wiederholten Angriffe der Bundesregierung, die Privatsphäre zugunsten immer massiverer Überwachung einzuschränken. Diesmal hat das BVerfG ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt, das dem Bundeskriminalamt (zu) weitreichende Befugnisse eingeräumt hätte – selbst bei nur "vagem Terrorismusverdacht". Diese Hürde sei viel zu niedrig gesetzt und viel zu wenig wären die besonders schützenswerten Aspekte der Kernbereiche privater Lebensführung berücksichtigt. Last but not least kritisierte das BVerfG, dass es zu wenig Transparenz und Kontrolle der ermittelnden Behörden gebe – vor allem auch durch unabhängige Dritte. Betroffene sollen sich besser wehren können, Maßnahmen sollen umfassender dokumentiert werden müssen, um Fehlentwicklungen nachvollziehbarer zu machen. Das wäre ja wirklich einmal eine Neuerung. Um die Autorin zu zitieren:

"Sie haben durch ihren Umgang mit den privaten Informationen ihrer Mitmenschen schon genug Macht. Da wird es Zeit, dass sie diese nicht mehr in bester Feudalherren-Manier ohne unabhängige Kontrolle ausüben dürfen."

Bundesverfassungsgericht kippt wieder ein Überwachungsgesetz u fordert Überwachung der Überwacher.

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