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Schwarzfahren muss keine Straftat sein

Nutzer gelöscht
Nutzer gelöschtDonnerstag, 26.04.2018

Stellen Sie sich vor, das Shoppen im Städtchen hat zwei Stunden länger in Anspruch genommen als geplant, Sie kommen zurück zu Ihrem fabrikneuen SUV, und dann: ein Knöllchen! Aufgeseufzt, die Augen gerollt, zähneknirschend 15 Euro gezahlt, weiter geht die Fahrt. Denn: Beim Parken ohne Parkschein handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit und abgesehen vom Bußgeld sind keine Konsequenzen zu fürchten.

Wer aber in Bussen und Bahnen aufs Ticket verzichtet, muss mit doppelter Bestrafung rechnen: Garantiert ist das sogenannte erhöhte Beförderungsentgelt, meist 60 Euro, und der Schwarzfahrer begeht meist auch noch eine Straftat: das Erschleichen einer Leistung. Wenn die Verkehrsverbünde das anzeigen, bedeutet das: noch eine Geldstrafe. Oder ab ins Gefängnis. Von der Schwarzfahrer-Haft sind in Deutschland rund 5.000 Personen betroffen.

Aufmerksame Beobachter haben jedoch längst eine Gesetzeslücke ausfindig gemacht: Das Erschleichen einer Leistung setzt eine "gewisse Heimlichkeit" voraus, wie das Bayerische Oberste Landesgericht ausführt. Wer also aktiv genug darauf hinweist, sich ohne gültigen Fahrschein transportieren zu lassen, hat strafrechtlich wenig zu befürchten (im Gegensatz zum erhöhten Beförderungsentgelt, an dem kein Weg vorbeiführt).

Die Projektwerkstatt Saasen kämpft seit einem Jahrzehnt für die Entkriminalisierung des Straftatbestands: "Für uns ist gekennzeichnetes Schwarzfahren eine politische Aktion", sagt Aktivist Jörg Bergstedt. Durch ihre Aktionen sei bereits eine Menge in Bewegung gekommen. Grüne und Linke plädieren inzwischen ebenfalls dafür, Schwarzfahren zur Ordnungswidrigkeit herabzustufen. Und auch der Deutsche Richterbund schließt sich mittlerweile der Forderung an. "Im Idealfall", sagt Bergstedt, der am 8. Mai in Stuttgart ein Freifahr-Training anbietet, "entwickelt sich hier eine Spirale, die sich nur noch durch den Nulltarif stoppen lässt".

Schwarzfahren muss keine Straftat sein

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