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Wen schützt das Prostituiertenschutzgesetz? Ein Streitgespräch

Elisabeth Dietz
Redakteurin, Community Manager

An Literatur interessiert mich besonders, wie Mentalitäten und soziale Mechanismen sichtbar werden. Für das BÜCHERmagazin schreibe ich vor allem über Comics, Phantastik und digitale Literatur. Ich mag Konflikte, Tentakel und sprachliche Schönheit.

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Elisabeth DietzMontag, 09.07.2018

Vor einem Jahr trat das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) in Kraft. Es beinhaltet unter anderem eine Anmeldepflicht für Sexarbeiter*innen, eine regelmäßige zwangsweise Gesundheitsberatung, ein Werbeverbot für bestimmte sexuelle Dienstleistungen und strengere Auflagen für Bordelle. Von Sexarbeiter*innen und Hilfsorganisationen wird das Gesetz scharf kritisiert.

Hier diskutiert einer der Männer, die das Gesetz mitgestaltet haben, mit einer der Frauen, die es betrifft – eine direkte, pointierte Konfrontation, vor allem dank der Hamburger Sexarbeiterin Josefa Neureus. Auffällig ist vor allem, wie unterschiedlich der CDU-Politiker und die Sexarbeiterin die Menschen wahrnehmen, die das Gesetz betrifft. Während Marcus Weinreich, der frauenpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, vor allem „junge Damen“ sieht, die „irgendwo hingesetzt“ werden, „und dann geht’s los“, sieht Neureus kompetente Frauen, denen mit freiwilligen, anonymen Angeboten besser gedient sei. Und wirft die Frage auf, ob das ProstSchG tatsächlich dem Schutz von Prostituierten dienen soll:

Wenn Zwang und Fremdbestimmung so große Probleme sind, wieso werden die Beratungsstellen hier in Hamburg nicht weiter unterstützt? Wieso gibt es keine Workshops zur Fortbildung? Wieso sieht die Gesundheitsberatung so aus, wie sie aussieht, ein Gespräch von einer halben Stunde, mit Glück von einer Stunde? Wenn sie schon verpflichtend ist, wieso schreibt man dann nicht vor, dass darin die Themen „sichere Praktiken“ und „Honorarverhandlung“ beinhaltet sein müssen? Solche Informationen helfen weiter!

Wen schützt das Prostituiertenschutzgesetz? Ein Streitgespräch

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