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„Die Schuld bleibt“ – Schwulenverfolgung als Tagesgeschäft

Elisabeth Dietz
Redakteurin, Community Manager

An Literatur interessiert mich besonders, wie Mentalitäten und soziale Mechanismen sichtbar werden. Für das BÜCHERmagazin schreibe ich vor allem über Comics, Phantastik und digitale Literatur. Ich mag Konflikte, Tentakel und sprachliche Schönheit.

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Elisabeth DietzDienstag, 08.08.2017

„Der Bundestag hat meine Arbeit als Verletzung der Menschenwürde klassifiziert“, sagt Klaus Beer. „Und das ist richtig so.“ Der pensionierte Richter hat während seiner Amtszeit insgesamt sechs Menschen nach dem Paragraphen 175 verurteilt, der bis 1994 sexuelle Handlungen zwischen Angehörigen des gleichen Geschlechts unter Strafe stellte. Er handelte gegen seine eigene Überzeugung, musste sich aber als junger Assessor vor älteren Vorgesetzten beweisen, von denen einige schon im Dritten Reich Recht gesprochen hatten. 

Dieses leise Porträt gibt Einblick in die Entscheidungsprozesse, die Urteilen wie diesen zugrunde liegen und in die Anwendung moralbegründeter Gesetze, die sich letztendlich, so Beer, gegen die unteren Klassen richteten: „Hinter den Villenmauern konnte man machen, was man wollte.“ Der Protagonist schildert eine Zeit, in der Polizisten „vorsorglich“ um die Wohnungen unverheirateter Männer schlichen und durch die Fenster spähten. Dass uns das heute absurd erscheint, ist erleichternd. Im März 2017 sicherte das Bundeskabinett noch lebenden nach Paragraph 175 Verurteilten eine Entschädigung zu, im Juni wurden alle Verurteilten, deren Sexualpartner zum Tatzeitpunkt mindestens 16 Jahre alt waren, rehabilitiert.

„Die Schuld bleibt“ – Schwulenverfolgung als Tagesgeschäft

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