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Technologie und Gesellschaft

Das EU-Leistungsschutzrecht des Anti-Digitalkommissars

Michael Seemann
Kulturwissenschaftler, Autor, Internettheoretiker
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Michael SeemannMittwoch, 07.09.2016

Auch wenn ich hier gerne in den Höhen und Abstraktionen weltverändernder Trends und Debatten eintauche, gibt es doch Dinge der netzpolitischen Tagesordnung, die unser aller Aufmerksamkeit verdienen. Vor allem, wenn man wie ich gerne Artikel im Internet verlinkt.

Günther Oettinger, Anti-Digitalkommissar der EU, versucht derzeit mittels der Urheberrechtsnovelle ein europäisches Leistungsschutzrecht für Presseverlage durchzusetzen. Das Gesetz würde am Ende das Internet für alle schlechter machen und den Digitalstandort Europa nachhaltig schädigen. (Das geht? Ja, das geht!)

Wir erinnern uns: Das Leistungsschutzrecht gibt es bereits in Deutschland und es war dafür erdacht, Google zugunsten der Verlage abzumelken. Da aber letztere von ersterem mehr profitieren als umgekehrt, konnten die Verlage trotz Gesetz ihre Forderungen nicht durchsetzen. Denn Google kann den Service, ihnen Leser zuzuführen, schließlich auch jederzeit unterlassen.

Deswegen zielt der europäische Entwurf auch mehr auf Facebook. Facebook ist viel mehr darauf angewiesen, dass seine Nutzer/innen Inhalte verlinken können, als Google es ist, sie zu indizieren. Nach aktuellem, rechtlichen Stand würde Facebook wohl das Verlinken weiterhin ermöglichen, jedoch die gewohnte Vorschau (Titel, Teaser, Bild) komplett weglassen müssen. Das Resultat wäre höchst wahrscheinlich ein schlechterer Facebook- und Twitterfeed, bei dem man nicht mehr weiß, was man da eigentlich klickt. Und für europäische Start-ups wäre es eine enorme Rechtsunsicherheit. Auch Piqd wäre betroffen. 

Europa ist in Sachen Digitalisierung ein Entwicklungsland. Und das wird sich nicht ändern, solange Leute wie Oettinger weiter an Gesetzen schreiben dürfen. Zum Glück haben wir auch noch Politiker/innen wie Julia Reda in der europäischen Politik, die mit viel Sachverstand die Wende bringen könnten. Wenn man sie denn ließe. 

Hier ein gute Interview mit ihr zu dem Thema.

Das EU-Leistungsschutzrecht des Anti-Digitalkommissars

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