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Technologie und Gesellschaft

Neuer Bundestrojaner kurz vor Einsatz

Konstantin von Notz
Stellvertretender Fraktionsvorsitzender Bundestagsfraktion Bündnis90/Die Grünen
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Konstantin von NotzMontag, 22.02.2016

Bezüglich der Frage, ob der vom BKA entwickelte Trojaner verfassungskonform eingesetzt werden kann, bestehen seit Jahren große Zweifel. Bisherige Programme rissen wiederholt die hohen rechtlichen Hürden des BVerfG. Eine Prüfung war aufgrund der Tatsache, dass die Unternehmen Einblick in den Quellcode verwehrten, nur schwer möglich. So mussten sich Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden auf die Angaben der Firmen verlassen. Das Outsourcing ist einem verfassungsrechtlich derart heiklen Feld ist jedoch höchst fragwürdig. Black-Box-Systeme darf es in Rechtsstaaten nicht geben. Die Einhaltung grundrechtlicher Vorgaben kann nur durch eine unabhängige Kontrolle des dem Programms zugrunde liegenden Quellcodes nachgewiesen werden. Die Bundesregierung muss die Zusammenarbeit mit Firmen, die ihre mit deutschen Steuergeldern gebauten Systeme auch an autoritäre und totalitäre Systeme liefern, umgehend beenden. Statt Sicherheitslücken, die immer auch von Kriminellen genutzt werden können, für die Infiltrierung von Rechnern zu nutzen, müssen diese umgehend geschlossen werden.


Neuer Bundestrojaner kurz vor Einsatz

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