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Technologie und Gesellschaft

Leistungsschutzrecht für Presseverlage erneut unter Beschuss

Jimmy Schulz
Dipl.sc.pol.Univ. (Diplom Politologe)
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Jimmy SchulzDienstag, 07.02.2017

Um das Leistungsschutzrecht für Presseverlage schwelt ein seit Jahren  andauernder Streit zwischen den Zeitungsverlagen und Google. Es geht im wesentlichen darum ob Google (und eigentlich auch andere Suchmaschinen) auf Artikel von Zeitungen verlinken dürfen. Google tut dies mit Hilfe kleiner Textanrisse (Snippets) die den Inhalt anreißen sollen. An diesen Snippets entfacht sich der erbitterte Streit. Die Verlage befinden sich dabei in einem Dilemma: Ohne eine Erwähnung bei Google brechen Ihre Nutzerzahlen ein, auf der anderen Seite behaupten sie dass diese Snippets möglicherweise die Lektüre des eigentlichen Artikels überflüssig machen könnte. Dahinter steckt jedoch das Interesse an dem nicht unerheblichen Werbeeinnahmen von Google zu partizipieren. Das Konstrukt des Leistungsschutzrechts sollte dies lösen und den Verlagen dieses Recht einräumen. Der Richter im Berliner Verfahren stellte aber nun fest: "Das ist ein sehr schlecht gemachtes Gesetz, dass viele Fragen aufwirft." Gerade deswegen insbesondere für Interessierte des piqd Konzeptes lesenswert!

Leistungsschutzrecht für Presseverlage erneut unter Beschuss

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