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Medien und Gesellschaft

Was das Vereinsrecht mit der Pressefreiheit zu tun hat

Alexander von Streit
Digitale Schreibmaschine mit anarchistischem Ansatz und bürgerlicher Lebensform
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Alexander von StreitSamstag, 30.12.2017

Als das Bundesinnenministerium im Sommer 2017 das linke Internetportal linksunten.indymedia.org verbot, geschah dies interessanterweise nicht auf der Basis von Telemediengesetz oder Rundfunkstaatsvertrag. Vielmehr diente des Vereinsrecht als Begründung, obwohl es sich bei der Plattform um keinen eingetragenen Verein handelt (zum Verbot gibt es ein Piq von Magdalena Taube vom August). 

Anlässlich eines Vortrags der Anwältin eines Beschuldigten auf dem diesjährigen Kongress des Chaos Computer Clubs geht nun Kai Biermann, Investigativ-Redakteur bei Zeit Online, der Frage nach, wie problematisch dieses Vorgehen des Innenministeriums war.

Manche sind der Meinung, linksunten.indymedia müsste eigentlich als Blog oder als Medienplattform betrachtet werden und sei damit ein Pressemedium. So beschwerte sich kurz nach dem Verbot die Organisation Reporter ohne Grenzen. Hier werde ein journalistisches Portal durch die Hintertür des Vereinsrechts verboten, sagte damals Christian Mihr, Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen. Pressefreiheit gelte jedoch "auch für unbequeme, ja selbst für schwer erträgliche Veröffentlichungen".

Biermann beschäftigt sich auch mit der Frage, ob bei den Ermittlungen rund um das Verbot eventuell sogar Gesetze gebeugt wurden. Denn auch der Punkt, in welcher Form hier das Bundesamt für Verfassungsschutz und Polizeibehörden zusammengearbeitet haben, wirft Fragen auf.

Was das Vereinsrecht mit der Pressefreiheit zu tun hat

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Kommentare 1
  1. Magdalena Taube
    Magdalena Taube · vor 6 Jahren

    Danke für den Piq! Und der Vortrag auf dem 34C3 der hier verlinkt wird, kann ich auch nur empfehlen, war einer der besten auf dem Congress in diesem Jahr.

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