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Medien und Gesellschaft

Telemedienauftrag: ARD, ZDF und DLF akzeptieren Verbot der Presseähnlichkeit

Bernd Oswald
Autor, Trainer und Trendscout für digitalen Journalismus

Digital Resident aus Leidenschaft. Aber ohne dabei betriebsblind zu sein. Seit 2000 bewege ich mich als Journalist und als Trainer an den digitalen Schnittpunkten von Politik, Medien und Gesellschaft. Nützliche Links habe ich schon immer gerne geteilt.

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Bernd OswaldMontag, 11.06.2018

Seit Jahren streiten sich Zeitungsverleger und öffentlich-rechtlicher Rundfunk (ÖRR) über den so genannten Telemedienauftrag, also die Frage, was ÖRR im Netz darf: Zum einen geht es um die Frage, wie viele Sendungen wie lange in den Mediatheken stehen dürfen. Zum anderen um die Frage: Wie viel Text dürfen ÖRR-Websites veröffentlichen, wie lang dürfen diese Texte sein, brauchen sie einen Sendungsbezug? Für den Geschmack der Zeitungsverleger schreibt der ÖRR im Netz zu viel und zu lang und untergrabe so das Geschäftsmodell der Zeitungen. Diese "Presseähnlichkeit", über die wir bei piqd immer wieder berichtet haben, ist dem Bundesverband der Zeitungsverleger (BdZV) ein Dorn im Auge und deswegen hat er 2011 gegen die Tagesschau-App geklagt. Nachdem es durch die Idee einer mit Inhalten von ÖRR und Verlagen befüllten "Super-Mediathek" eine erste Annäherung gegeben hatte, scheint es nun auch im Dauerstreit um den Telemedienauftrag einen Durchbruch gegeben zu haben. BdZV, ARD, ZDF und Deutschlandfunk haben sich darauf geeinigt, dass die Kriterien Presseähnlichkeit und Sendungsbezug bestehen bleiben. Damit Streitfragen nicht immer gleich vor Gericht landen, soll eine Schiedsstelle eingerichtet werden. Dieser Kompromiss soll Eingang in die nächste Fassung des Telemediengesetzes finden. Medienjournalistin Ulrike Simon stellt in ihrem Hintergrundartikel sowohl die Vorgeschichte des Streits vor als auch den Kompromiss.

Telemedienauftrag: ARD, ZDF und DLF akzeptieren Verbot der Presseähnlichkeit

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