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Medien und Gesellschaft

Sexting löst Ermittlungszwang aus - Chatkontrolle nutzt nix

Bernd Kirchhof
Redakteur

Ex-Tageszeitungsredakteur und Ex-Betriebsrat, arbeitet aktuell am Konzept für eine lokale Tageszeitung, den Rohbau gibt es unter https://zidunge.de

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Bernd KirchhofSonntag, 15.05.2022

Wenn die Worte nicht stimmen, misslingen die Werke, hat Konfuzius schon vor 2500 Jahren erklärt. In diesem piq wird deutlich, wie eng der Zusammenhang zwischen klaren Begriffen und der Lösung von schwierigen Problemen ist. Es geht im Interview von Andre Meister (netzpolitik.org, 13.5.2022) mit Dr. Thomas-Gabriel Rüdiger, Leiter des Instituts für Cyberkriminologie an der Hochschule der Polizei des Landes Brandenburg, um veraltete Gesetze, problematische Begriffe und wirkungslose Chatkontrolle, Zitat:

"netzpolitik.org: Sexualisierte Gewalt an Kindern und Darstellungen dieser Taten zählen zu den schlimmsten und geächtetsten Straftaten. Der klassische und juristische Begriff dafür ist „Kinderpornografie“. Viele kritisieren diesen Begriff als problematisch. Warum?

Rüdiger: Der Begriff als solches ist durchaus problematisch und er wird aus meiner Sicht zu Recht regelmäßig kritisiert. Mit „Pornografie“ assoziieren viele Menschen professionelle oder amateurhafte Videoaufnahmen von sexuellen, prinzipiell gleichberechtigten Handlungen zwischen Erwachsenen. Bereits hieraus erkennt man, dass der Begriff völlig falsch angebracht ist bei schwersten sexuellen Gewalthandlungen an Kindern.

netzpolitik.org: Das EU-Parlament forderte 2017, statt „Kinderpornografie“ den Begriff „Darstellungen von sexuellem Missbrauch von Kindern“ zu verwenden. Er betont die Perspektive der Opfer. Ist dieser Begriff ein guter Ersatz?

Rüdiger: Der Begriff ist ähnlich diskutabel wie der artverwandte Begriff „kinderpornografische Inhalte“. Er assoziiert, dass man Kinder im Umkehrschluss „gebrauchen“ könnte.

netzpolitik.org: Die Begriffe „Kinderpornografie“ und „Sexueller Missbrauch von Kindern“ sind also schlecht. Warum werden sie dann verwendet?

Rüdiger: Beide Begriffe sind zumindest im deutschen Strafrecht in der jeweiligen Form verankert. Das führt dazu, dass man in der kriminalpolitischen und juristischen Diskussion auch diese Begriffe nutzen muss, da die Gesetze diese festschreiben. "

Der Kriminologe weist darauf hin, dass laut Polizeireport über sexualisierte Gewalt an Kindern  54 Prozent der Ermittlungen wegen Delikten, "die über das Tatmittel Internet begangen werden", gegen Minderjährige geführt werden. Der Begriff Sexting bezeichnet zum Beispiel den Austausch von Nacktfotos unter Gleichaltrigen. Wenn die Kinder Smartphones benutzen und dies in einer Chatgruppe an einer Schule thematisiert wird, sind Staatsanwaltschaften per Gesetz verpflichtet, gegen alle Teilnehmenden am Chat zu ermitteln. Dazu gehört der Blick auf dieses Thema, Zitat:

netzpolitik.org: Am Mittwoch hat die EU-Kommission einen Gesetzesvorschlag zum Schutz von Kindern präsentiert. Danach sollen Anbieter von Internet-Diensten Kommunikation wie Chats nach „Kinderpornografie“ durchsuchen. Was halten Sie von diesem Vorschlag?

Rüdiger: Ich sehe hierbei die Gefahr, dass auch bei solchen vollautomatisierten Kontrollen am ehesten die erwischt werden, die sich im Zweifel der Strafbarkeit gar nicht bewusst sind – die Minderjährigen. Die Tätergruppierungen, um die es der Gesellschaft geht, werden vermutlich sehr schnell auf andere Mechanismen umsteigen.

Als Lösung für den Umgang mit Sexting und Smartphone schlägt der Experte vor:

"Endlich Medienkompetenz ab der ersten Klasse an jeder Schule, in diesem Rahmen sollten solche Themen angesprochen werden."

Sexting löst Ermittlungszwang aus - Chatkontrolle nutzt nix

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