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Medien und Gesellschaft

Für ein sofortiges Verbot des Verbotskultur-Vorwurfs

Michael Bukowski
Freier Texter, Autor, Campaigner, Speaker

Seit 2018: Im Ensemble und Autor bei vollehalle – die Klimashow, die Mut macht: vollehalle.de

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Michael BukowskiMittwoch, 12.06.2019

Endlich sagt's mal einer, bzw. eine und es ist erfrischend – für alle, die sich fragen, wie es sein kann, dass gemeingefährliche Exzesse aller Art mit dem Verweis auf Verbotskultur beibehalten werden sollen.

Bei Twitter hat es Alf Frommer ganz hübsch auf den Punkt gebracht: "Irgendwann hat es das konservativ-liberale Lager geschafft, den Begriff Freiheit zu kapern. Da redet man immer vom Diesel-Verbot und weniger um den Kampf freier Bürger für Luft, die frei von Stickoxiden ist. Das Framing der Konservativen funktioniert perfekt."

Noch kürzer gefasst: Wer saubere Luft atmen möchte, muss sich den Vorwurf der Verbotskultur gefallen lassen. Bekloppter geht's nun kaum noch. Daher bin ich ganz im Sinne der Autorin für Verbote. Viel mehr Verbote. Und vor allem für ein Verbot des Verbotskultur-Arguments.

Insbesondere vor dem Hintergrund einer nächsten Bundesregierung mit möglicher grüner Kanzlerschaft wird das Thema entscheidend. Wenn wir den Konservativen das oben genannte Framing inklusive "5 Mark pro Liter!" und "Veggie-Day!" weiterhin überlassen, wird's schwer bis unmöglich, etwas zu ändern.

Für ein sofortiges Verbot des Verbotskultur-Vorwurfs

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Kommentare 28
  1. Niels Benedikter
    Niels Benedikter · vor fast 5 Jahre

    Sinnigerweise kommt der Vorwurf "Verbotspartei" immer von einer anderen Verbotspartei, nämlich der Partei, die immer noch darüber nachdenkt, die "Ehe für alle" wieder zu verbieten, die das Kirchenasyl verbietet, die mündigen Menschen den kontrollierten Konsum von Rauschmitteln verbietet (aber sich mächtig echauffierte, als man das Rauchen in Innenräumen regulieren wollte), die das Containern weggeworfener Lebensmittel verbietet, und die am liebsten missliebigen Youtubern das Internet verbieten möchte. Es geht nicht um Verbote ja oder nein. Es geht um sinnvolle Regulierung statt Beibehalten der Status-Quo-Verbote.

    Die Unterscheidung positiver und negativer Freiheiten ist übrigens ein alter Hut. Ja, das Verbot des Autofahrens in Innnestädten wäre gleich der Freiheit zum Radfahren, der Freiheit für Kinderspiele auf der Straße, und der Freiheit von Lungenkrebs und Asthma.

  2. Manfred Habl
    Manfred Habl · vor fast 5 Jahre

    Es ist verboten den Grünen was zu verbieten

  3. Georg Wallwitz
    Georg Wallwitz · vor fast 5 Jahre

    Meine Erfahrung aus dem Berufsalltag und der Kindererziehung ist, dass Anreize mehr bringen als Verbote. Erstens ist es besser für die Stimmung (was man nicht unterschätzen sollte) und bringt meist auch die besseren Ergebnisse. Verbote können nötig sein, aber die Vermittlung von Einsicht macht einfach mehr Spaß.

    1. Veit Nottebaum
      Veit Nottebaum · vor fast 5 Jahre

      Und genau da sehe ich unser Dilemma: Wir lieben die Freiheit in jeglichen Lebensbereichen: sei es das Lieblingseis, 20 verschiedene Schärfegrade der Currywurst, das Schengenabkommen und Flugzeug versus Bahn. Aber mehr und mehr realisieren wir, dass das "freie Wahl"-Spektrum über den Rand des Zumutbaren für Erde und Teile unserer Weltgemeinschaft hinausgeht. Komfort auf Pump (im wahrsten Sinne...). Anreize, die Situation für alle zu ändern, sind bei unserem Egoismus und unserem Hang zum Komfort, mMn wenig erfolgsversprechend. Da die Zeit drängt, ist es jetzt die Aufgabe der Politik, Gesetze entsprechend zu verschärfen.

    2. Georg Wallwitz
      Georg Wallwitz · vor fast 5 Jahre

      @Veit Nottebaum Gesetze verschärfen … oder den "Verbrauch" von Umwelt sehr teuer machen. Wie auch immer man es anstellt, am Anfang steht wahrscheinlich die Einsicht, dass - solange wir uns auf dem derzeitigen Stand der Technik bewegen - das Auto, die weiten Wege zur Arbeit, die Flugreisen etc. eher ein Luxusgut sind. Und dass dies sich auch nicht "sozial gerecht" (was auch immer darunter zu verstehen ist) abfedern lässt: Denn wenn man dafür sorgt, dass doch wieder jeder Autofahren kann zur Arbeit, dann bringt es nix.

    3. Julia Schwam
      Julia Schwam · vor fast 5 Jahre

      @Georg Wallwitz Es ließe sich durchaus sozial gerecht abfedern, wie im Artikel auch gut dargestellt, genau nämlich indem nicht vornehmlich die einzelnen Endverbraucher vor die Aufgabe gestellt werden, die Quadratur des Kreises zu vollbringen, zum Beispiel kein Plastik nutzen, obwohl 99% aller Lebensmittel vom Hersteller, teils doppelt und dreifach in solches eingewickelt werden dürfen, oder irgendwie einfach mal weniger Autofahren, obwohl es im ländlichen Raum schlichtweg vielerorts keine Alternativen gibt. Hier hätte übrigens verdächtigerweise eine Steuer ja auch kein Potential für einen umweltschützenden Effekt, sondern, eher gegenteilig, wäre es nach Einführung der Steuer von politischer Seite ja schon unschlau, den öffentlichen Nahverkehr auszubauen und dann genau diese Einnahmen nicht mehr zu haben.

      Rein interessehalber, was sagt Ihnen Ihre Erfahrung in der Kindererziehung eigentlich zum Thema Verteilungsungerechtigkeit?

    4. Georg Wallwitz
      Georg Wallwitz · vor fast 5 Jahre

      @Julia Schwam Also die Idee wäre, CO2 derart hoch zu besteuern und mit diesen Steuern den öffentlichen Nahverkehr derart gut auszubauen, dass der Umstieg lohnt und von alleine läuft. Analog mit Plastik etc.

      Kindererziehung ist ein sehr weites Feld, am Ende muss da jeder selbst wissen, wie er es handhabt. Meinen Kindern habe ich jedenfalls mitgegeben, dass die Sache mit der Verteilungsgerechtigkeit schwierig ist, und dass sie diese vom Leben nicht erwarten sollten. Wer diese erwartet, wird sich im Leben vermutlich abarbeiten an etwas, das sich ohnehin nicht erreichen lässt. Verteilungsgerechtigkeit ist mMn weder in der Theorie noch in der Praxis besonders sinnvolles Konzept. Marx sagt: Jeder nach seinen Fähigkeiten, jedem nach seinen Bedürfnissen. Aber was heißt das für die Praxis? Wer soll entscheiden, wem was zusteht im Leben? Sind wir Menschen nicht ein wenig zu bunt, um so etwas behördlich (oder durch sonst eine menschliche Instanz) festlegen zu können?
      Chancengerechtigkeit halte ich für das praktikablere und sinnvollere Konzept.

    5. Cornelia Gliem
      Cornelia Gliem · vor fast 5 Jahre

      @Georg Wallwitz schon richtig. Aber ChancenGleichheit gibt es nur wenn die Verteilung vorher nicht zu weit auseinander geht...

  4. Andreas P.
    Andreas P. · vor fast 5 Jahre

    Das ist rechtsstaatlicher Analphabetismuss. Freiheitsgrundrechte sind Rechte des Einzelnen gegen den Staat. Zum Verständnis hilft ein Gedankenexperiment: zwingender Rindfleischtag zur besseren Versorgung mit essentiellen Aminosäuren für alle, strafbewehrt.

    1. Michael Bukowski
      Michael Bukowski · vor fast 5 Jahre

      Eine fundamentale und im Grundgesetz verankerte Regel unserer Gesellschaft besagt, dass jeder Mensch u.a. das Recht auf körperliche Unversehrtheit hat. Daher verbieten wir zum Beispiel das Rauchen in geschlossenen Räumen. Nicht verbieten tun wir dagegen das Verpesten von Atemluft außerhalb geschlossener Räume mittels gesundheitsschädlicher Emissionen von Verbrennungsmotoren, und das widerspricht dem Grundsatz des Rechts auf körperliche Unversehrtheit.

    2. Andreas P.
      Andreas P. · vor fast 5 Jahre

      @Michael Bukowski Rauchverbote sind nicht durch Grundrechte geboten, sondern ein eingriff in diese der zulassigerweise durch Gesetz erfolgen kann, wenn er verhältnismäßig ist.

    3. Michael Bukowski
      Michael Bukowski · vor fast 5 Jahre

      @Andreas P. Eben. In diesem Sinne sehe ich hier erheblichen Prüfungsbedarf hinsichtlich Verhältnismäßigkeiten.

    4. Hansi Trab
      Hansi Trab · vor fast 5 Jahre · bearbeitet vor fast 5 Jahre

      Willkommen in der de facto Welt des Vegetariers. Diesem bleibt - außer des Komplettverzichts - oft keine Wahl.

      Im Übrigen sind Freiheitsgrundrechte keine Rechte "gegen" den Staat, also keine Ansprüche, sondern fundamentale Rechte, die in der Unverletzlichkeit und Unveräußerlichkeit der Menschenwürde wurzeln und den Einzelnen vor der Masse schützen sollen. Sprich, der Einzelne genießt sie nicht gegen den Staat, sondern als Teil desselben. Und der Staat gibt ihm mächtige Mittel an die Hand, damit er nicht nur sich, sondern auch die Allgemeinheit vor einem übergriffigen Staat schützen kann.

      Das Gedankenexperiment ist damit abstrus, denn ein solches Gesetz würde im Hinblick auf eine erwartbar erfolgreiche Verfassungsbeschwerde in einer funktionierenden deliberativen Demokratie nicht gemacht werden.

      Die Anspielung auf den Veggieday wurde natürlich verstanden, ist aber ebenso unsinnig, denn dieser wurde nie als Gesetz gefordert. Eben aufgrund der oben beschriebenen Antizipationsfähigkeit unserer (ja, selbst der grünen) Politiker. Aber Details interessieren ja in sozialen Medien bekanntlich nicht und so gilt es heute scheinbar allgemein als Wahrheit, dass die Grünen uns das Fleischessen verbieten woll(t)en.

      https://www.zeit.de/po...

    5. Andreas P.
      Andreas P. · vor fast 5 Jahre

      @Hansi Trab Da fehlen leider die Grundlagen: BVerfG 1 BvR 400/51: „Die Grundrechte sind in erster Linie Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat“
      Das gedankenexperiment zeigt, dass ein Freiheitsrecht nicht themenbezogen also beliebig gewährleistet ist, sondern universell gilt. Zu den Grundlagen empfehle ich john steward mill „on liberty“ und tom bingham „the rule of law“. Es hilft aber auch schon mal die eine oder andere Entscheidung des bverg zu lesen oder zumindest art.1-20 und 79 GG.

    6. Hansi Trab
      Hansi Trab · vor fast 5 Jahre · bearbeitet vor fast 5 Jahre

      @Andreas P. Also wenn es nur um das Wort "gegen" geht: es sei Dir gegönnt. Aber wenn Du verstehen willst, warum ich oben daran erinnert habe, dass der Umfang des "gegen den Staat" erst durch ein "durch den Staat" so richtig zur Geltung kommt, empfehle ich Dir ergänzend zu Mill nochmal zum Widerstandsrecht bei Hobbes nachzulesen. Was Du oben geschrieben hattest, erinnerte mich einfach an die typische libertäre Staatsphobie (wie sie leider aus den Staaten im Zuge der Anti-PC-Bewegung immer stärker zu uns herüberschwappt) und ich wollte lediglich daran erinnern, dass diesen Geist unser Grundgesetz ganz sicher nicht atmet.

    7. Andreas P.
      Andreas P. · vor fast 5 Jahre

      @Hansi Trab Art. 1 Abs. 3 GG lautet "Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht." Was fehlt hier? Der Bürger.

      Das stärkste Widerstandsrecht ist übrigens das 2nd Amendment zur United States Constitution, das "right to bear and carry arms". Ein wahrscheinlich sehr effektiver Schutz vor jeder Art Diktatur - so war es auch gemeint.

    8. Hansi Trab
      Hansi Trab · vor fast 5 Jahre · bearbeitet vor fast 5 Jahre

      @Andreas P. Q.e.d! Wo übertriebene Ängste vor dem Staat sinnvolle Verbote zum Schutz der Allgemeinheit verhindern, ist die qua Freiheitsromantisierung herbeigegaukelte Zwangsdurchsetzung/-verhinderung derselben nie fern. Warum sollte das bei republikanisch-libertären Dogmen anders sein als bei sozialistisch-anarchischen?

      Kann es nicht gut sein, dass Zwang immer nur dann verstanden wird, wenn es ums eigene Wohlbefinden geht, während er im Umkehrschluss sehr schnell vergessen wird, wenn er nur die Gegenseite betrifft?

      Und wenn das so ist, ist dann nicht eine pluralistische, in einem deliberativen Prozess gewonnene Politik besser als eine, die sich im Notfall über Zwang und Gewalt behelfen muss? Selbst wenn es bedeutet, dass man gelegentlich sein individuelles Bedürfnis dem Allgemeinwohl unterordnen muss? Gerade weil in der freien Gesellschaft der Prozess und nicht das Ergebnis über Lebensqualität und Umsetzung der Freiheitsrechte entscheidet, können Ziele und Ergebnisse immer wieder neu definiert werden.

      Alles andere ist m.E. dogmenhörige Steinzeit, die allerhöchstens noch für Rand-Jünger intellektuell ansprechend sein mag. Egal ob ma jetzt z.B. das 2nd Amendment toll findet oder nicht.

    9. Andreas P.
      Andreas P. · vor fast 5 Jahre

      @Hansi Trab Was sind denn aus Ihrer Sicht "sinnvolle Verbote" und wer ist die "Allgemeinheit"? Die Antwort des Grundgesetzes wäre: jedes Verbot ist eine Freiheitsbeschränkung. "sinnvoll" kann nur bedeuten diese muss verhältnismäßig sein, also geeignet, erforderlich und im engeren Sinne verhältnismäßig. Allgemeinheit ist "jeder andere" und nicht eine unbestimmte Vielzahl von Personen.

      Der Rest Ihrer email passt ganz gut zur Verfassung der DDR, nicht aber zum Grundgesetz, das geschaffen wurde um überschießende Dogmatik im Alltag zu verhindern.

    10. Hansi Trab
      Hansi Trab · vor fast 5 Jahre

      @Andreas P. Aha! Das Zeigen einer unmissverständlichen Präferenz für einen pluralistischen, deliberativen Politikprozess zeugt also von der Hinlehnung zu einem Unrechtsregime... Interessant! Ich denke bei diesem amüsant entlarvenden Schlussstrich sollten wir es belassen, damit kann ich gut leben.

    11. Cornelia Gliem
      Cornelia Gliem · vor fast 5 Jahre · bearbeitet vor fast 5 Jahre

      zt richtig. gg haben als abwehrrechte begonnen. Aber unabhängig davon wie weit man die Sicherstellung der überlebensfähigkeit zur basis-Aufgabe des Staates zählt, entfalten Grundrechte eben auch drittwirkung: Bürger untereinander können sich auf sie berufen.
      und da sowas wie Augenhöhe gewährleistet sein sollte - was eben zwischen Individuum und globalem Großkonzern kaum gewährleistet sein dürfte, muss der Staat einschreiten.

      ist ja auch schon komisch: keiner redet von verbotskultur wenn es zb um Rote Ampeln geht. ..

    12. Andreas P.
      Andreas P. · vor fast 5 Jahre

      @Cornelia Gliem Rote Ampeln sind Eingriffsverwaltung - die Grundrechte gelten unmittelbar. Das steht in Art. 1 Abs. 3 GG. Der Befehl vor einer roten Ampel zu halten ist eine gerechtfertigte, verhältnismäßige Freiheitseinschränkung.

      Im übrigen beschreiben Sie eine unmittelbare Drittwirkung von Grundrechten. Eine solche gibt es in Deutschland nicht (https://www.bundesverf...). Es gibt nur eine mittelbare Drittwirkung, gut beschrieben im Stadionurteil:
      "Die angegriffenen Entscheidungen betreffen einen Rechtsstreit zwischen sich als Private gegenüberstehenden Parteien über die Reichweite der zivilrechtlichen Befugnisse aus Eigentum und Besitz gegenüber Dritten. Nach ständiger Rechtsprechung können die Grundrechte in solchen Streitigkeiten im Wege der mittelbaren Drittwirkung Wirksamkeit entfalten (vgl. BVerfGE 7, 198 <205 f.>; 42, 143 <148>; 89, 214 <229>; 103, 89 <100>; 137, 273 <313 Rn. 109>; stRspr). Danach verpflichten die Grundrechte die Privaten grundsätzlich nicht unmittelbar untereinander selbst. Sie entfalten jedoch auch auf die privatrechtlichen Rechtsbeziehungen Ausstrahlungswirkung und sind von den Fachgerichten, insbesondere über zivilrechtliche Generalklauseln und unbestimmte Rechtsbegriffe, bei der Auslegung des Fachrechts zur Geltung zu bringen. Die Grundrechte entfalten hierbei ihre Wirkung als verfassungsrechtliche Wertentscheidungen und strahlen als „Richtlinien“ in das Zivilrecht ein (vgl. BVerfGE 73, 261 <269>; 81, 242 <254>; 89, 214 <229>; 112, 332 <352>); die Rechtsprechung hat insoweit auch von den Grundrechten als einer „objektiven Wertordnung“ gesprochen (vgl. BVerfGE 7, 198 <205 f.>; 25, 256 <263>; 33, 1 <12>). Sie zielen hier nicht auf eine möglichst konsequente Minimierung von freiheitsbeschränkenden Eingriffen, sondern sind als Grundsatzentscheidungen im Ausgleich gleichberechtigter Freiheit zu entfalten. Die Freiheit der einen ist dabei mit der Freiheit der anderen in Einklang zu bringen. Dabei kollidierende Grundrechtspositionen sind hierfür in ihrer Wechselwirkung zu erfassen und nach dem Grundsatz der praktischen Konkordanz so in Ausgleich zu bringen, dass sie für alle Beteiligten möglichst weitgehend wirksam werden (vgl. BVerfGE 129, 78 <101 f.>; 134, 204 <223 Rn. 68>; 142, 74 <101 Rn. 82>; stRspr).
      33
      Die Reichweite der mittelbaren Grundrechtswirkung hängt dabei von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab. Maßgeblich ist, dass die Freiheitssphären der Bürgerinnen und Bürger in einen Ausgleich gebracht werden müssen, der die in den Grundrechten liegenden Wertentscheidungen hinreichend zur Geltung bringt. Dabei können insbesondere auch die Unausweichlichkeit von Situationen, das Ungleichgewicht zwischen sich gegenüberstehenden Parteien, die gesellschaftliche Bedeutung von bestimmten Leistungen oder die soziale Mächtigkeit einer Seite eine maßgebliche Rolle spielen (vgl. BVerfGE 89, 214 <232 ff.>; 128, 226 <249 f.>)."

    13. Hansi Trab
      Hansi Trab · vor fast 5 Jahre · bearbeitet vor fast 5 Jahre

      @Andreas P. Ich bin neugierig: was wäre denn nun Deiner Meinung nach ganz konkret im Hinblick auf einen möglichen gesetzlichen Eingriff auf das Konsumverhalten der spürbare Unterschied zwischen einer unmittelbaren und einer mittelbaren Drittwirkung?

      Sprich: was ist Deiner Meinung nach so verwerflich daran, dass Menschen, das was Ihnen zusteht, reflexiv anhand des Allgemeinwohls bemessen, anstatt erst einmal eine Maximalforderung an Handlungsmöglichkeiten zu definieren, um dann gegen jede "gefühlte" Beschneidung dieser "gefühlten" Freiheiten vorzugehen? Warum soll es schlecht sein, gemeinschaftlich zu entscheiden, sich für ein größeres Ganzes zurückzunehmen? Wie gesagt, freiwillig, nicht unter Zwang! Das Beispiel das Du oben gebracht hattest, wäre purer Zwang und ist, wie ich schon gesagt habe, vor unserem gesellschaftlichen Hintergrund unsinnig.

    14. Andreas P.
      Andreas P. · vor fast 5 Jahre

      @Hansi Trab Ich verstehe die Frage nicht. Mach doch ein konkretes Beispiel.

  5. Michael Bukowski
    Michael Bukowski · vor fast 5 Jahre

    Danke für die Zustimmung. Bei Twitter kam grade dieser Kommentar rein: "Die Scheinrationalität, mit der die Autorin eine Öko-Diktatur und ein Verbote-Land herbeiargumentiert, ist nur mit der Sehnsucht nach dem „Starken Mann“ in den 30er Jahren vergleichbar" – that's the spirit! (to fight)

    1. Gabriele Feile
      Gabriele Feile · vor fast 5 Jahre

      OMG!

  6. Hansi Trab
    Hansi Trab · vor fast 5 Jahre

    Genau!

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