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Medien und Gesellschaft

Fünf Falschbehauptungen in einem Interview: Wie Mathias Döpfner das Leistungsschutzrecht herbeilügt

Simon Hurtz
Journalist, Dozent, SZ, Social Media Watchblog

Mag es, gute Geschichten zu erzählen.
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Mag es, gute Geschichten zu teilen. Das tut er hier.
Mag es gar nicht, in der dritten Person über sich zu schreiben.

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Simon HurtzSonntag, 07.04.2019

Im zweiten Absatz fasst Friedhelm Greis seine eigene Analyse treffend zusammen:

Das Döpfner-Interview auf Meedia.de enthält so viele Falschbehauptungen und Verdrehungen, dass man gar nicht weiß, wo man mit den Richtigstellungen anfangen soll.

Glücklicherweise lässt sich Greis davon nicht abhalten und fängt einfach mit dem ersten Punkt an: Axel-Springer-Chef Mathias Döpfner behauptet, dass "gerade Blogger, kleinere und mittlere Verlage" ebenfalls vom Leistungsschutzrecht profitierten. Was er dabei verschweigt: Das neue Urheberrecht nimmt "gerade Blogger" explizit aus. "Auch sollte dieser Schutz nicht für Internetseiten wie etwa Blogs gelten (...)", heißt es in der Richtlinie (PDF).

Dieses Beispiel ist eine von fünf krassen Falschbehauptungen, die Döpfner in einem Interview aufstellt, das Meedia (warum auch immer) unverändert aus dem Springer-Intranet übernommen und veröffentlicht hat. Mit dem Begriff "Lügen" sollte man vorsichtig sein, aber ich glaube, in diesem Fall trifft die Bezeichnung zu: Döpfner ist ein intelligenter Mensch, der genau weiß, was in der Reform steht und was nicht – es ist ihm schlicht egal.

Diese "Lügen fürs Leistungsschutzrecht haben eine lange Geschichte. Stefan Niggemeier hat 2012 auf seinem Blog mit der Rubrik begonnen, über die Jahre kamen Dutzende Einträge zusammen. Die Fortsetzung folgte bei Übermedien, unter anderem mit den "12 besten Lügen der Verlegerbranche", "Döpfners Lügen fürs Leistungsschutzrecht" und "Lügen fürs Leistungsschutzrecht (das hört nie auf)".

Im Meedia-Interview sagt Döpfner unter anderem, dass:

  • Es "absurd" sei, dass Springer besonders von der Reform profitiere.
  • Google vollständige Texte kopiere und bei Google News anzeige.
  • Google den Verlagen gedroht habe, sie komplett auszulisten.
  • Verlage ohne Google-Traffic mehr Geld verdienten.

Friedhelm Greis dekonstruiert diese Behauptungen und zeigt, was das Leistungsschutzrecht ist: Ein unsinniges Gesetz, das wenige große Verlage mit Lügen und Lobbyarbeit durchgedrückt haben.

Fünf Falschbehauptungen in einem Interview: Wie Mathias Döpfner das Leistungsschutzrecht herbeilügt

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