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Rassismus bei der Wohnungssuche – und ein konstruktives Urteil

Emran Feroz
Journalist
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Emran FerozFreitag, 20.12.2019

Ein 81-jähriger Mann wollte seine Wohnung an Hamado Dipama nicht vermieten. Der Grund: Er sei kein Deutscher.

Und so stand es auch in der Anzeige. Dipama, aus Burkina Faso stammend, wollte sich das nicht gefallen lassen und zog vor Gericht.

Das Gericht gab Dipama Recht. Nun muss der rassistische Vermieter 1.000 Euro Entschädigung bezahlen. Vor Gericht nannte er Dipama u. a. "Herr Obama" und meinte, dass er keine „dschihadistischen Kämpfer aus Obervolta“ in seiner Wohnung dulde. Obervolta wurde Burkina Faso zu Kolonialzeiten genannt. Außerdem meinte er, dass er in der Vergangenheit "schlechte Erfahrungen mit Türken" gemacht habe.

Das Urteil des Richters ist richtig und wegweisend. Man kann nur hoffen, dass es rassistische Vermieter, die es leider zuhauf gibt, abschreckt. 

Jeder Mensch mit Migrationserfahrung weiß nämlich, wie rassistisch der private Wohnungsmarkt ist. In sehr vielen Fällen sind Schwarze Menschen, Kopftuch tragende Frauen usw. ausdrücklich nicht erwünscht. Oftmals ist der rassistische Jargon bereits in der Anzeige lesbar – und genau dann sollte man juristisch gegen den Vermieter vorgehen. 

Rassismus bei der Wohnungssuche – und ein konstruktives Urteil

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Kommentare 1
  1. Cornelia Gliem
    Cornelia Gliem · vor mehr als 4 Jahre

    Man kann Leuten das rassistische denken vielleicht nicht verbieten und somit auch nicht dass Vermieter irgendwelche ausreden zur Ablehnung erfinden - aber wer rassistisches direkt schreibt/sagt (weil er zu blöd ist oder - was leider wahrscheinlicher ist - denkt dass sowas heute wieder geht), kann belangt werden.
    muss es sogar : die sollen sich nicht einreden können die schweigende Mehrheit stimmten ihnen zu!

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