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Benötigen Pflanzen, Gewässer und Tiere eine Rechtspersönlichkeit?

Ole Wintermann
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Ole WintermannMontag, 04.07.2022

Dieser Text von Wired.com beschäftigt sich aus rechtsphilosophischer wie auch aus Sicht der politischen Theorie mit der Frage, ob durch eine Anwendung des Habea Corpus-Prinzips auf nicht-menschliche Tiere, sowie Pflanzen und Gewässer Umweltschäden und die Schädigung der Biosphäre vermieden werden könnten.

In den letzten Jahren gab es in Ländern wie Indien, Ecuador, Kolumbien oder Neuseeland gerichtliche Entscheidungen zugunsten von Tieren und Gewässern, die allein dadurch ermöglicht wurden, dass diesen das Habea Corpus (ich habe einen „Körper“ und kann daher als Person vor Gericht auftreten) Prinzip zugebilligt wurde oder aber dadurch, dass Gewässern ein eigener aus sich selbst - und nicht aus seinem Verhältnis zum Menschen heraus - erwachsener Schutzanspruch zugesprochen wurde. Das Bemerkenswerte ist daran, dass Umwelt und Tieren nicht erst dann Schutz gewährt wird, wenn deren Nicht-Schutz auch den Menschen schädigen würde.

Der Autor stellt einerseits fest, dass dieses Umdenken, das auch bei der Frage autonom agierender KI notwendig sein wird, eine essenzielle Voraussetzung für den zukünftigen Schutz der Umwelt darstellt und damit nicht nur ein rechtsphilosophisches sondern ganz praxisnahes Thema ist. Andererseits bezweifelt er aber die Breitenwirkung des Umdenkens, da das gesamte Rechtssystem der Menschen auf ihre Existenz neben und außerhalb der Umwelt ausgerichtet ist und eine Rücksichtnahme auf Tiere und Natur gar nicht vorgesehen ist. 


Benötigen Pflanzen, Gewässer und Tiere eine Rechtspersönlichkeit?

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