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Literatur

Zu Recht

Quelle: Jan Kuhlbrodt

Zu Recht

Jan Kuhlbrodt
Autor und Philosoph

*1966 in Karl-Marx-Stadt
Studium in Leipzig und Frankfurt am Main
Redakteur bei EDIT und Ostraghege
freier Autor
letzte Veröffentlichungen: Kaiseralbum (Verlagshaus Berlin), Das Modell (Edition Nautilus), Die Rückkehr der Tiere (Verlagshaus Berlin)

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Jan KuhlbrodtSamstag, 21.01.2017

Zu Recht

Wenn es etwas gibt, das uns umgibt und nicht Natur ist, das uns also einschnürt, Wege verstellt, aber auch öffnet, dann sind es Wirtschaft und Recht. Mehr noch als die Moral bestimmen sie unser Handeln und unseren Alltag. Und eigentlich müssten sie aus diesem Grund auch die Bereiche sein, die unsere Gespräche und Debatten bestimmen, über die wir uns in den Kneipen die Köpfe heiß reden und die wir am Abendbrottisch diskutieren.

Das sind sie aber nicht. Wir führen stattdessen Abwehrdebatten über grassierenden Nationalismus, lassen uns von Höcke und Trump vorschreiben, wie und worüber wir zu debattieren haben, gehen Koalitionen ein, von denen wir vor Jahren noch nicht zu träumen wagten.

Ich denke seit längerem darüber nach, im Herbst Merkel zu wählen, was mein linkes Selbstverständnis auf eine beunruhigende Art erschüttert. Natürlich spielen hier wirtschaftliche und rechtstheoretische Argumente eine Rolle, aber nur insoweit sie die Demokratie in ihrer aktuellen Ausformung legitimieren, und auch den gegenwärtigen Rechtszustand.

Ein Buch, das im vorletzten Jahr bei Suhrkamp erschienen ist: Christoph Menke. Kritik der Rechte. Ich dachte, das Ding wird reinhauen, wütende und hymnische Reaktionen auslösen, unternimmt es doch nichts weniger, als den gegenwärtigen Zustand bürgerlichen Rechts in einen historischen Kontext zu stellen und eben auf seine Historizität zu verweisen. Der gegenwärtige Rechtszustand ist also Produkt eines geschichtlichen Prozesses, und als solches, weil die Geschichte keinen Abschluss kennt, ein vorübergehender.

Naja. Im Grunde ist nicht viel passiert. Es gab einige Reaktionen elaborierter Rechtsgelehrter, aber keine breite Diskussion. Leider. In einer Rezension in der Süddeutschen Zeitung schrieb Christoph Möllers:

„In Menkes Rekonstruktion ist das subjektive Recht, der individuelle Anspruch, das entscheidende Element des bürgerlichen Rechts. Solche Rechte sind für ihn keine moralischen Universalien, sondern in einem politischen Kampf entstandene Formen. Durch sie kann eine Rechtsordnung ihre Gehalte in dem Subjekt reflektieren, das einen eigenen Anspruch erhebt.“

Im Grundsatzprogramm der AfD findet sich ein Absatz, in dem darauf verwiesen wird, dass auch das römische Recht zu einer der Quellen der deutschen Leitkultur gehört. Da allerdings wird ein Widerspruch formuliert, der sich logisch nicht auflösen lässt. Das römische Recht formuliert nämlich eine Universalität, die nicht an engstirnigen Nationalismen endet. Und es muss das auch, denn das römische Reich war eine multikulturelle Gesellschaft.

„Das Recht als Gesetz ist Setzung, Befehl – und zugleich ist es allen Menschen durch ihre 'rechte Vernunft' gegeben (weil ' wir Menschen zur Gerechtigkeit geboren sind und die Grundlage des Rechts nicht in einer Meinung, sondern in der Natur liegt.'“ Hier zitiert Menke Cicero, den Höcke zwar im Munde führt, aber gewissermaßen nationalistisch aushöhlt. Also auch hier finden wir uns in der paradoxen Situation, etwas verteidigen zu müssen, was es eigentlich zu kritisieren gilt.

„Wir unpraktische Menschen aber nehmen für die arme politisch und sozial besitzlose Menge in Anspruch, was das gelehrte und gelehrige Bediententum der sogenannten Historiker als den wahren Stein der Weisen erfunden hat, um jede unlautere Anmaßung in lauteres Rechtsgold zu verwandeln. Wir vindizieren der Armut das Gewohnheitsrecht, und zwar ein Gewohnheitsrecht, welches nicht lokal, ein Gewohnheitsrecht, welches das Gewohnheitsrecht der Armut in allen Ländern ist. Wir gehen noch weiter und behaupten, dass das Gewohnheitsrecht seiner Natur nach nur das Recht dieser untersten besitzlosen und elementarischen Masse sein kann.“

Das schreibt nicht Menke, aber Karl Marx in einem Artikel von 1842 in der Neuen Rheinischen Zeitung. (Debatten über das Holzdiebstahlsgesetz). Aber Menke beruft sich im Eingang seines beeindruckenden Buches auf die Marxsche Kritik.

Ich gebe zu, dass ich mit Menkes Ausweg aus der gegenwärtigen Rechtssituation noch nicht richtig klarkomme. Er situiert ihn jenseits der Vorstellungen des Bürgerlichen Rechts und einer kommunistischen Revolution.

„Das ist das Ziel des Sklavenaufstandes in seiner affirmativen Deutung. Sie versteht den aufständischen Sklaven so, dass er seine Schwäche bejaht, seine Passivität will. Dadurch entnaturalisiert der affirmative Sklavenaufstand die Existenz des Leidenden.“

Um diese Volte ganz zu verstehen und mithin kritisieren zu können bräuchte ich Einblick in einen Diskurs, der, wenn es ihn gibt, sich akademisch verbirgt. Aber ich denke, es lohnt sich, ihn aus den Seminarräumen in eine breitere Öffentlichkeit zu befördern. Klar, das wäre anstrengend.

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