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Klima und Wandel

Zahl der Klimaschutzklagen nimmt zu

Daniela Becker
Autorin

"Wie kann die Klimakrise gelöst werden?" ist die Frage, die mich am meisten beschäftigt. Ich bin Mitglied von RiffReporter, einem Autorenkollektiv und einer Genossenschaft für freien Journalismus.

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Daniela BeckerMontag, 23.09.2019

Menschenrechtsaktivisten und Umweltschützer ziehen immer öfter vor Gerichte, um Klimaschutz zu erstreiten. Das britische Grantham Research Institute zählte für den Zeitraum zwischen Mai 2018 und Mai 2019 Klimaklagen in mindestens 28 Ländern – drei Viertel der Fälle in den USA. Insgesamt nimmt die Zahl der Fälle zu. Noch richten sich die meisten Klagen gegen Regierungen, doch zunehmend auch gegen Unternehmen mit hohen Treibhausgas-Emissionen.

Neue Klimaklagen stellen Gerichte wie Gesetzgeber vor Grundsatzfragen: Wie verbindlich ist das Pariser Klima-Abkommen von 2015? Lässt sich das Verursacherprinzip in der Klimafrage auf einzelne Unternehmen übertragen? Sind kommerzielle Rechte von Unternehmen höher zu bewerten als die kollektiven Rechte einer Gruppe von Menschen? Sind Regierungen verpflichtet, Vorsorge für nachkommende Generationen zu treffen?

Christiane Schulzki-Haddouti hat sich acht aktuelle Verfahren angesehen, darunter eine Verfassungsbeschwerde in Deutschland.

Ende August 2019 hat das Bundesverfassungsgericht Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat aufgefordert, bis Mitte November zur Klimapolitik Stellung zu nehmen. Das ist ein Novum, da bisher ähnlich gelagerten Klagen auf einen besseren Umweltschutz nach knapper Prüfung nicht zur Entscheidung angenommen wurden. Das Gericht will sich aber nun wohl vertieft mit der Klage auseinandersetzen, die im November 2018 von einem Bündnis erhoben wurde, zu dem der Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV), die Naturschutzorganisation BUND und viele Einzelkläger gehören. Zu den Einzelklägern gehört auch der Berliner Energieexperte Volker Quaschning, der sich zuversichtlich zeigt, dass das Bundesverfassungsgericht nach dem Dürresommer und neuen Hitzerekorden, „die Gefahr erkennt und die nötigen Gegenmaßnahmen einfordert“. Falls das Gericht der Klage stattgibt, erkennt es damit erstmals den Klimaschutz als Menschenrechtsproblem an.

Offenlegung: Ich bin Teil des Autorenkollektivs KlimaSocial, wo dieser Text erschienen ist.

Zahl der Klimaschutzklagen nimmt zu

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