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Impfstopp für AstraZeneca: Was wir wissen und wie es nun weitergeht

RiffReporter eG
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RiffReporter eGMittwoch, 17.03.2021

Am Montag, 15. März 2021 hat das Bundesgesundheitsministerium auf Empfehlung des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) Impfungen mit dem Impfstoff von AstraZeneca vorerst ausgesetzt. Bei der Routine-Überwachung nach der Zulassung hatte das PEI als zuständige deutsche Behörde Verdachtsmeldungen erhalten, die Impfung mit AstraZeneca könne eine besondere Art von Blutgerinnseln im Gehirn (Sinusvenen-Thrombosen) auslösen. Die Anzahl der Meldungen war im Verhältnis zu den Impfungen sehr klein, aber laut PEI in der zeitlichen Häufigkeit auffällig.

Der Impfstopp von AstraZeneca verunsichert nun viele und befeuert auch viele Fake-News, die zuvor schon im Umlauf waren. Deswegen ist es wichtig, das Vorgehen rund um die Zulassungen der Impfstoffe und auch ihre Prüfungen präzise zu erläutern. Im RiffReporter-FAQ beleuchten Wissenschaftjournalist:innen den aktuellen Kenntnisstand rund um alle Corona-Impfungen.

Seit Anfang Februar wurden rund 1,6 Millionen Impfdosen mit dem AstraZeneca-Vakzin in Deutschland verabreicht. Insgesamt wurden dem PEI dabei sieben Fälle von schwerwiegenden Hirnvenen-Thrombosen gemeldet, die in Verbindung mit einem Mangel an Blutplättchen und Blutungen standen und vier bis 16 Tage nach der Impfung auftraten. Die Personen, bei denen eine Sinusvenen-Thrombose aufgetreten ist, waren zwischen 20 und 50 Jahren alt. Sechs von ihnen waren Frauen. Bei einem Mann wurden Hirnblutungen gemeldet, die das PEI als medizinisch vergleichbar einstuft. Drei Betroffene sind verstorben.
  • Laut Berechnung des PEI wäre bei der normalen Häufigkeit von Hirnvenenthrombosen in der Allgemeinbevölkerung in einem Zeitfenster von 14 Tagen ein Fall zu erwarten – gemeldet wurden aber sieben. Das stuft das PEI erhöhte Häufigkeit ein, die abgeklärt werden muss.
  • Die Personen, die von der mutmaßlichen Nebenwirkung betroffen waren, gehören nicht zu den Risikogruppen für schwere oder tödliche COVID-19-Verläufe. Würde sich herausstellen, dass es sich bei den Verdachtsfällen tatsächlich um eine Nebenwirkung des Impfstoffs handelt, würde ein eher kleiner Nutzen der Impfung einem nicht unerheblichen Risiko gegenüber stehen.

Man muss auch wissen:

Verdachtsmeldungen bedeuten nicht automatisch, dass ein ursächlicher Zusammenhang besteht. Ebenso wenig lassen sich daraus Häufigkeiten verlässlich abschätzen, weil nicht alle möglichen Nebenwirkungen gemeldet werden (under-reporting) oder umgekehrt etwa durch mediale Berichterstattung die Aufmerksamkeit für bestimmte Beschwerden zu vermehrten Meldungen führen kann (over-reporting).

Soviel zu den Fakten. Die Aussetzung der Impfkampagne zeigt, wie streng es die Behörden mit Nebenwirkungen nehmen. Ob die Aussetzung der Impfung sinnvoll ist, wird sehr unterschiedlich beurteilt. In einem Kommentar, der ebenfalls auf RiffReporter erschien, findet Autor Rainer Kurlemann „Risikopatienten sollten sich weiterhin freiwillig impfen lassen können“.

Impfstopp für AstraZeneca: Was wir wissen und wie es nun weitergeht

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Kommentare 4
  1. RiffReporter eG
    RiffReporter eG · vor 3 Jahren

    Hier gibt es noch einen Text der sehr ausführlich erläutert dass die Risiken durch eine Covid-19-Infektion und dem Risiko durch eine Impfung ein Blutgerinnsel zu erleiden in den Gesamtzusammenhang setzt. https://www.riffreport...

  2. Marcus von Jordan
    Marcus von Jordan · vor 3 Jahren

    Könnt Ihr was zu dem Vergleich mit der Anti-Baby-Pille sagen, der gerade überall rumgeistert?

    1. RiffReporter eG
      RiffReporter eG · vor 3 Jahren

      Hallo Marcus, unsere Autorin sagt: Die oft zitierte Häufigkeit von Thrombosen mit der Anti-Baby-Pille z.B. hier https://www.bfarm.de/D... bezieht sich auf alle "venösen Thromboembolien", die meisten davon sind Beinvenenthrombosen, die wesentlich ungefährlicher sind als die Sinusvenen-Thrombosen, um die es bei AstraZeneca geht. Zwar können mit der Pille auch Lungenembolien auftreten, die in Einzelfällen tödlich verlaufen können, allerdings weisen BMG und PEI darauf hin, dass dieses Risiko im Gegensatz zu den bisher unbekannten möglichen (aber noch nicht abschließend geklärten) Nebenwirkungen bei AstraZeneca in den Packungsbeilagen aufgeführt ist, das macht einen rechtlichen Unterschied. Unterschiede gibt es auch im Haftungsrecht: Bei der Impfung mit AstraZeneca handelt es sich um eine staatlich empfohlene Impfung, heißt auch, dass in bestimmten Fällen der Staat für Impfschäden haftet (Details z.B. hier https://www.zusammenge...). Die Pille wird im Einzelfall verordnet, da gibt es Haftungsansprüche ggf. gegen den/die Verordner:in bzw. in bestimmten Fällen gegen den Hersteller. Weitere Infos zur Frage in den FAQs von BMG https://www.bundesgesu... bzw. PEI https://www.pei.de/DE/...

    2. Marcus von Jordan
      Marcus von Jordan · vor 3 Jahren

      @RiffReporter eG ihr seid ja großartig...danke!
      So kann man da ein wenig gegensteuern auf social media.

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