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Die elektronische Gesundheitsakte kommt – aber nur für manche

Silke Jäger
Freie Medizinjournalistin

Ich lebe in Marburg und schreibe über Gesundheit und Gesundheitspolitik.

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Silke JägerDienstag, 21.02.2017

Die Digitalisierung des Gesundheitswesens ist seit dem Beschluss zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte im Jahr 2006 vor allem eins: eine Geschichte der Selbstblockade. Blockiert haben sich die Mitglieder der Gematik, der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte, am liebsten gegenseitig, Verzögerung reihte sich an Verzögerung. Die Gesundheitskarte kann heute noch nicht viel mehr als Adressen speichern.

Dabei könnte sie im besten Fall als Zugangsschlüssel für eine sogenannte elektronische Gesundheitsakte (eGA, Englisch: personal health record PHR) dienen. Die eGA kann im Gegensatz zur elektronischen Patientenakte (ePA, Englisch: electronic health record EHR) auch die von den Patienten selbst gesammelten Informationen in einem eigenen Patientenfach speichern und auf Wunsch der Patienten Ärzten und anderen Mitgliedern des Gesundheitswesens zur Verfügung stellen (Achtung, die Begriffe eGA und ePA gehen in der Berichterstattung oft etwas durcheinander). Daten aus Fitnesstrackern und Health-Apps könnten so in medizinische Beratungen und Therapien einbezogen werden (auch wenn es hierbei noch eine Reihe von Problemen gibt, Stichwort Interoperabilität).

Einige Länder haben bereits eine eGA, wie zum Beispiel Österreich. In Deutschland möchte die Techniker-Krankenkasse nun Nägel mit Köpfen machen und gab vor einigen Tagen bekannt, dass sie zusammen mit IBM eine eigene eGA entwickeln wird. Damit entsteht – wie die Deutsche Apotheker Zeitung als einzige Zeitung bisher anmerkt (wenn ich es richtig sehe) – ein Parallelsystem.

Das ist wieder ein Beispiel für eine Insellösung, wie sie im Deutschen Gesundheitssystem die Regel zu sein scheint. Diesmal eine mit Nebenwirkungen. Auch wenn die Server den strengen Datenschutzrichtlinien entsprechen sollten, entstehen dadurch eine Menge Fragen. Die drängendsten: Warum sollten die persönlichen Gesundheitsdaten ausgerechnet in den Händen einer Krankenkasse liegen? Und was bedeutet das für das Solidarprinzip?


Die elektronische Gesundheitsakte kommt – aber nur für manche

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